Die AfD hat von einem Recht Gebrauch gemacht, die CDU/CSU nicht

Die AfD hat von einem Recht Gebrauch gemacht, die CDU/CSU nicht

Die große Finte der AfD

t-online.de | 06.07.23

Die Klage der Opposition über zu wenig Zeit zur Beratung im Bundestag hielt das Gericht zumindest für „nicht offensichtlich unbegründet“. […] „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“ […] Für Oppositionspolitiker ein großer Erfolg. Erstritten hat ihn der CDU-Politiker Thomas Heilmann. […] „Ein Eilverfahren, dem sich auch Abgeordnete der AfD als Kläger anschlossen, hatte Erfolg“, twittert AfD-Chefin Alice Weidel […]. Dazu liefert sie eine Liste der Kläger: Als Antragsteller wird dort Heilmann geführt, darunter sind als „auf Seiten des Antragstellers beigetreten“ null CDU-Politiker, dafür aber elf AfD-Abgeordnete vermerkt. […] Die AfD sei „Trittbrett gefahren“, so fasst es Thomas Heilmann am Morgen in einer Pressekonferenz zusammen. Er bestätigt t-online: „Ich habe schon widersprochen, dass die AfD sich an meinen Antrag dranhängt.“ Rechtswirksam allerdings sei das leider nicht möglich. […].
Grundlage für das „Dranhängen“ der AfD-Politiker an Heilmanns Klage ist der Paragraf 65, Absatz 1 im Bundesverfassungsgerichtsgesetz: „Dem Antragsteller und dem Antragsgegner können in jeder Lage des Verfahrens andere in § 63 genannte Antragsberechtigte beitreten, wenn die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung ist“, heißt es dort.

Kommentar:

Dass AfD-Politiker dem Antrag beigetreten sind, ist
1. ihr gutes Recht
2. zeugt von einem wachen und wachsamen demokratischen Bewusstsein
3. ist auch von der Sache her korrekt, denn die AfD hat schon in manchen Bundestagsdebatten beklagt, dass ihr von Seiten der Regierung Informationen und / oder Änderungen in Vorlagen nur sehr spät bis gar nicht vorgelegt worden seien. (vgl. auch die entsprechenden Statements im Artikel).

Die (peinliche) Frage bleibt für die CDU/CSU-Fraktion: Warum ist kein einziger aus ihren Reihen dem Antrag ihres Kollegen beigetreten? Nun stehen sie dumm da und jammern, dass die anderen von einem Recht Gebrauch gemacht haben. Ist das nicht eine merkwürdige Reaktion von „Demokraten“, „Feinden der Demokratie“ ein Verhalten vorzuwerfen, das „demokratischer“ nicht sein kann, weil es vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehen ist? Man glaubt es nicht!

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