Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Wie rechts darf man sein?

Handelsblatt | 26.10.15

Es ist in der Demokratie guter Brauch, dass konkurrierende Parteien, schon gar nicht solche in der Regierung, nicht mir-nichts-dir-nichts darüber befinden können, wer verfassungswidrig ist – oder wen der Verfassungsschutz zu beobachten hat. Wäre dies nicht der Fall, so näherten wir uns der schnell der Despotie.

Kommentar:

Bei diesem Thema ist sehr viel Propaganda im Spiel, die die Bürger wohl nicht durchschauen sollen.
1.) Der Tagesspiegel berichtet am 18.10.15, dass Sicherheitskreise dem Eindruck widersprechen, Pegida in Dresden sei bereits ein Fall für den Verfassungsschutz.
2.) Wenn aber Pegida noch kein Fall für den Verfassungsschutz ist, dann erst recht nicht die AfD. Jeder kann im Internet das Thesenpapier der AfD einsehen:
http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2015/09/15-09-10-Thesenpapier_LA.pdf
Was soll darin auch nur ansatzweise verfassungsfeindlich sein?
3.) Könnte es nicht auch eine rein taktische Maßnahme sein, die AfD immer wieder ins rechte Lager zu rücken und nach dem Verfassungsschutz zu rufen? Soll dadurch vielleicht nur erreicht werden, dass politisch interessierte Bürger es nicht mehr wagen, sich aus erster Hand über die Ziele der AfD zu informieren und dazu eine AfD-Seite aufzurufen – aus Sorge, man könnte dann schon in Listen des Verfassungsschutzes auftauchen?

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