Ein Kommentar aus der Schweiz

Ein Kommentar aus der Schweiz

Der unselige Geist des Migrationspakts

Neue Züricher Zeitung NZZ | 002.11.18

Gegen den von der Uno vorbereiteten Global Compact for Migration formiert sich in einigen europäischen Ländern Widerstand von rechts. Die Kritik ist zwar oft unsachlich, aber nicht überraschend: Der Geist des Migrationspakts provoziert. […] Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich also zu nichts, was sie nicht freiwillig selbst auf ihrem Hoheitsgebiet durch nationale Entscheide beschliessen wollen.
Mit diesem Argument schmettern die Autoren und Befürworter der Vereinbarung jegliche Kritik ab […]. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn es stellt sich schon die Frage, was eigentlich der Zweck dieser angeblich so harmlosen Übung ist. Warum […] wird ein dicker Papiertiger geschaffen, wenn dieser doch zu gar nichts verpflichtet? Die Antwort wird im Dokument selbst angedeutet: Man vollziehe diesen historischen Schritt, heisst es dort, im vollen Bewusstsein, dass diese globale Vereinbarung «ein Meilenstein ist, aber noch nicht das Ende unserer Bemühungen». Der «Compact» hat also im Moment keine rechtliche Bindungskraft, aber er soll durchaus eine Wirkung haben und auf ein Ziel hinführen. […] Es ist der unselige ignorante Geist hinter dem Migrationspakt, der ihn politisch brisant macht. Dass das den Autoren nicht aufgefallen ist, bestätigt nur wieder das oft hervorgebrachte Argument der Abgehobenheit der Eliten – und stärkt dieselben politischen Protestbewegungen.

Kommentar:

Die Kritik an der Kritik der AfD scheint dem Kommentator etwas oberflächlich und zu wenig differenziert. Dennoch macht der Artikel deutlich, dass das, was zunächst als ungefährlich hingestellt wird, eine langfristige Strategie zu Lasten der Autonomie von Staaten führen kann (und soll?).

Und das ist wohl nicht aus der Luft gegriffen; denn die Schweiz wird den Pakt nun wohl auch nicht unterschreiben.
Vgl. „Cassis kann Widerstand gegen den Uno-Migrationspakt nicht brechen – Die Staatspolitische Kommission hat sich von Aussenminister Cassis nicht umstimmen lassen und hält am Widerstand gegen den Uno-Migrationspakt fest. Der Bundesrat soll dem Migrationspakt im Dezember nicht zustimmen.
NZZ am 03.11.18
https://www.nzz.ch/schweiz/bundesrat-soll-den-uno-migrationspakt-nicht-unterzeichnen-ld.1433428

Weitere Informationen:
So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt
Der Migrationspakt sieht umfassende Ansprüche von Migranten vor. Das lehnt die Regierung in ihrer „Votumserklärung“ ab. […] In dieser Erklärung heißt es: „Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.“ Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich.
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5522121/17-abgelehnte-Punkte_So-begruendet-Oesterreich-das-Nein-zum
+ Leserkommentare

„Wer von offenen Grenzen träumt, wird damit nicht viel anfangen können“
INTERVIEW MIT ROMAN LEHNER am 22. Oktober 2018
https://www.cicero.de/aussenpolitik/migrationspakt-uno-fluechtlinge-souvernaenitaet
+ sehr kritische Leserkommentare
Eigener Hinweis:
Was halten Sie von solchen Sätzen des „Habilitanden“?
a) „Letztlich wird es vom konkreten Willen aller Staaten abhängen, was man daraus ableiten kann.“
b) „Aber wie gesagt, wenn man sich die Dokumente genau anschaut, kann man daraus eigentlich nichts Verpflichtendes für die einzelnen Staaten ableiten.“ [Frage: Was meint hier das Wort „eigentlich“?]
c) „Offenbar bestehen Befürchtungen, dass sich aus dem Pakt Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen oder Migranten ergeben würden. Begründet ist diese Befürchtung aber nicht. [Frage: Andere Länder sehen das anders.]
d) Auf die Frage „Was sagen Sie zu der Unterstellung, der Vertrag sei die Vorstufe von Migration als einem universellen Menschenrecht?“ lautet die Antwort: „Da findet sich eigentlich kein Hinweis darauf.“ [Frage: Was meint auch hier das Wort „eigentlich“?]
e) „Im Grunde handelt es sich einfach um viele politische Bausteine, die einen Common Sense für die politische Zusammenarbeit in der Zukunft abbilden. Da sie sehr detailliert sind, ist das Abkommen schon mehr als ein bloßes Symbol.“ [Frage: Mehr als ein bloßes Symbol! Was heißt das konkret für die Zukunft?]
f) „In der Tat ist das ein Punkt, wo man in einer freiheitlichen Gesellschaft ein bisschen ein Unwohlgefühl bekommt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist aber klar, dass das Recht auf Meinungsfreiheit weiterhin gilt. Dem Pakt lässt sich nicht entnehmen, dass der Diskurs nun in irgendeiner unzulässigen Weise eingeschränkt werden dürfte.“
g) [Frage:] „Muss der Bundestag der Unterzeichnung zustimmen? [Antwort:] Das muss er streng genommen nicht, weil es sich um ein sogenanntes „non-binding agreement“ handelt. Das kann man wegen der politischen Bedeutung aber auch anders sehen. Meines Erachtens zeigt schon die öffentliche Debatte, die ja gerade erst beginnt, dass es sich um ein Politikum handelt. Ob verfassungsrechtlich geboten oder nicht, sinnvoll wäre eine Befassung des Bundestages schon.“

Behauptung des Kommentators: Der Bundestag wird sicher nicht damit befasst werden und wird sich mehrheitlich auch gegen diese Missachtung nicht wehren.

(1378)