Eine nüchterne Analyse aus der Schweiz
Suizidprävention in Gefängnissen – «Man kann es nur falsch machen»
Kommentar:
Nach Meinung des Leiters des Amtes für Justizvollzug im Kanton St. Gallen „ist es ohnehin nicht zulässig, einen Unterschied zu machen zwischen Terrorverdächtigen und anderen Inhaftierten. «Wir können Suizid nicht beim einen quasi in Kauf nehmen und beim anderen nicht.» (NZZ)
So sieht es auch ein Leser des Focus in seinem Kommentar zum Bericht über die Anne-Will-Sendung am 26.10.16:
„Das Geschrei hätte ich hören wollen, wenn bei der Presse ein Bild des nackten Syrers, schwer bewacht und in karger Zelle aufgetaucht wäre. Vor allem wenn dann noch die Psychologin ausfindig gemacht hätte und die ausgesagt hätte, es gab keine Suizidanzeichen. Dieselben Leute, die jetzt seine durchgehende Bewachung fordern wären durchgedreht, „Isolationsfolter“, „menschenverachtend“, „Guantanamo in Deutschland“ ich kanns förmlich schon hören und lesen!!!“
Dazu auch noch einmal Alexander Gauland:
„Absurd ist, dass der gesamte Staat vor den Einwanderungswellen kapituliert hat und wir debattieren aufgeregt über einen Verfahrensfehler. Das ist das eigentliche Staatsversagen und nicht der Fall al-Bakr, der lediglich einen Behördenfehler darstellt.“
https://www.alternativefuer.de/gauland-nicht-ueber-symptome-debattieren-sondern-die-krankheit-heilen/
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