Endlich: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fordert jetzt Ende der Impfpflicht

Manfred Schawohl – Foto © AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann CDU fordert jetzt endlich das Ende der Impfpflicht. Kliniken und Altenheime in NRW melden mehr als 24.000 Ungeimpfte. Doch „nur“ für 66 gibt es ein Betretungsverbot, da die Häuser die Mitarbeiter oft für unabkömmlich erklärt haben. Knapp 3 von 1000 bekamen ein Betretungsverbot oder haben sich nur vielleicht den Einspruch darauf gespart und lieber gleich ihren Job gewechselt. Wir wissen es nicht. Aber Zigtausende Mitarbeiter mussten lange Zeit um ihre Existenz fürchten. Hat sich jemals jemand in diese Menschen hineinversetzt? Auch hierzu läuft bereits eine entsprechende Anfrage der AfD an das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Genau das alles hat die AfD längst vorausgesehen und einen entsprechenden Antrag bereits am 17. März diesen Jahres im Kreistag gestellt.

Der Landrat Stephan Santelmann sollte aufgefordert werden, die Regelung in § 20a des Infektionschutzgesetzes, mit der das Gesundheitsamt im Rheinisch-Bergischen Kreis zukünftig Betretungsverbote (Berufsverbote) für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Pflegebereich aussprechen KÖNNTE (KANN-Bestimmung im Gesetz), nicht anwenden zu lassen. Zum einen, um das Gesundheitsamt nicht bei solch weitreichenden Entscheidungen zu überfordern oder auch in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen und zum anderen, um die im Gesundheitswesen beschäftigten Menschen nicht unmenschlichem psychischen Druck aufgrund anstehender Existenzvernichtung auszusetzen.

Mitglieder ALLER anderen Parteien haben sich mit ihrem NAMEN GEGEN diesen Antrag gestellt. Sie wollten damit im Umkehrschluss, WEDER das Gesundheitsamt entlasten noch es vor falschen Entscheidungen schützen. Und sie wollten durchgesetzt wissen, dass das Personal im Gesundheitswesen und Pflegebereich zusätzlich zum physischen Druck auch noch psychisch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und Zwangsgeldern bedroht werden sollte.

Das Personal im Gesundheitswesen und Pflegebereich SOLLTE sich STATTDESSEN dem Zwang unterwerfen, sich mit unausgetesteten Impfstoffen ohne Beipackzettel spritzen zu lassen. Nach dem Motto „Friss oder verliere Deine Existenz“! Da halfen auch 125 eingereichte Unterschriften nichts.

Weiter sollte der Landrat in einem zweiten Antrag aufgefordert werden, sich aktiv gegen jede Einführung einer Impfpflicht einzusetzen.
Auch hier stimmte KEIN Mitglied der CDU, der SPD, der FDP, der Grünen, der Linken und der Freien Wähler einem unserer Anträge zu.

Hier finden Sie die Namen der BEFÜRWORTER VON IMPFPFLICHT im Gesundheitswesen und Pflegebereich aus der ersten namentlichen Abstimmung nach Orten:

Hier das dazugehörige Protokoll des Kreistages:

Den Antrag seiner Fraktion ausführlich begründend erinnert Herr Schawohl daran, dass das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich seine Leistungsfähigkeit in den letzten beiden Jahren der Corona-Krise, insbesondere auch vor der Einführung von Impfstoffen, bewiesen und dafür sogar öffentlich Lob und Beifall erhalten habe. Dann seien sehr schnell Impfstoffe zugelassen und das Impfen intensiv vorangetrieben worden. Auf Menschen, die eine kritische Haltung gegenüber dem Impfen eingenommen hätten, sei gesellschaftlicher Druck ausgeübt worden. Aktuell bestehe der Eindruck, dass die Impfungen kaum nennenswerten Schutz böten. Wer sich angesteckt habe, könne trotz Impfung andere Menschen infizieren, selbst schwer erkranken und ggfs. sogar versterben. Trotzdem werde versucht, die beschlossene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich durchzusetzen. Er erinnert daran, dass die betroffenen Fachkräfte dadurch ihre Existenzgrundlage verlieren könnten. Dabei kenne gerade das medizinische Personal den Verlauf einer Corona-Erkrankung und wisse auch, welche Nebenwirkungen einer Impfung zu erwarten seien. Er plädiert dafür, diesem Personenkreis, der um das persönliche Impfrisiko wisse, die Entscheidung zu überlassen und nicht aufzuzwingen. Die körperliche Unversehrtheit sei ein Menschenrecht. Zudem drohe andernfalls eine Ausweitung des ohnehin bereits bestehenden Pflegenotstandes, mit dessen Lösung sich auch der Kreistag in seiner letzten Sitzung noch beschäftigt habe. Wenn nun die Gesundheitsämter nach dem Willen des Gesetzgebers die Impfpflicht durch Erteilung von Berufsverboten durchsetzen sollen, trage der Landrat die Verantwortung nicht nur für die Handlungsfähigkeit des Amtes, das sicherlich durch die Maßnahmen unter starken Druck gerate, sondern auch für die Versorgungssicherheit von PatientInnen und Pflegebedürftigen im Kreis. Er bittet deshalb um Unterstützung für den Antrag, den Landrat fraktionsübergreifend ausdrücklich zu ermutigen, entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Herr Schipper kritisiert die zu diesem Antrag beantragte namentliche Abstimmung als Verletzung unausgesprochener Spielregeln im Kreistag und mahnt die Antragsteller zur Rückkehr zum üblichen Umgang miteinander.

Dazu entgegnet Herr Schawohl, dass die Bundesregierung lange erklärt habe, es werde keine Impfpflicht geben und eine solche nun doch einführe. Mit der namentlichen Abstimmung wolle man in Erfahrung bringen und der interessierten Bürgerschaft vermitteln, wie die von ihnen gewählten Kreistagsabgeordneten dazu stehen und darauf zu reagieren gedenken.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Der Kreistag lehnt den Antrag, den Landrat aufzufordern, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen Kann-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen, in namentlicher Abstimmung mit Stimmenmehrheit wie folgt ab

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Link zum Kreistagsprotokoll (s. TOP 19.2 und TOP 19.2 ab Seite 14)