Es gibt sie noch – die unabhängige Justiz

Es gibt sie noch – die unabhängige Justiz

Thüringer AfD-Mitglied bekommt Waffen zurück – Richter kritisieren Verfassungsschutz

MDR:DE | 14.08.23

Ein AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis darf nun wieder rechtmäßig seine Waffen besitzen. Die Richter am Verwaltungsgericht Gera ziehen für ihr Urteil auch die Wahl des neuen AfD-Landrats Sesselmann heran. […] Die Richter kritisieren außerdem die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“. […] Auf Seite 8 des Urteils heißt es dazu: „Das Amt für Verfassungsschutz beschränkt sich auf die Wiedergabe von lediglich drei vereinzelten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm 2019 zur Landtagswahl und der Wiedergabe von ganzen sechs einzelnen Aussagen von vier Funktionären aus vier von neun Kreisverbänden. Das reicht angesichts der mangelhaften qualitativen und quantitativen Verdichtung nicht aus, eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD Thüringen zu belegen.“ Auch die Angaben im Verfassungsschutzbericht 2021 stellten diesen „Befund“ nicht in Frage.

Kommentar:

Nicht uninteressant ist es, ergänzend den Bericht von t-online.de zu lesen:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100224760/thueringen-gericht-entscheidet-afd-mitglied-darf-waffen-besitzen.html
In der Summe ist die Argumentation des Gerichts eine deftige Klatsche für den Verfassungsschutz mit deutlicher Kritik an seiner Arbeit.

Nicht uninteressant, sondern sehr interessant ist auch, was bei Wikipedia zu Herrn Kramer zu lesen ist. Hier nur 2 Appetithappen:
1) „Am 19. November 2015 wurde Kramer von Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) als neuer Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen vorgestellt. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, dass der Präsident der Behörde über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll, was auf Kramer nicht zutrifft. Auf Zweifel an der Qualifikation antwortete das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, die „Soll“-Formulierung des Gesetzes („Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“) lasse einen eingeschränkten Ermessensspielraum.“
2) „Kurze Zeit vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde der Presse eine E-Mail des damaligen Referatsleiters für Rechtsextremismus zugespielt, in der dieser angibt, dass bei der Einstufung der AfD als Prüffall das fachlich zuständige Referat für Rechtsextremismus auf ausdrückliche Weisung Kramers übergangen worden sein soll.“

Zum Schluss noch ein Rückblick auf einen BILD-Artikel vom 22.09.2018. Dort liest man und reibt sich ungläubig die Augen:
„Kramer hatte am 6. September vor TV-Kameras seinen neuen Verfassungsschutzbericht präsentiert. Darin kritisierte er AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (46) und zitierte dabei 4:30 Minuten wörtlich aus der Linken-Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ – ohne dies zu sagen. Die Anarcho-Postille kämpft seit 1972 für die Abschaffung unseres Staates und wurde früher selbst vom Verfassungsschutz beobachtet und als „linksextrem“ eingestuft.“

(374)