Europawahl – war da was?

Europawahl – war da was?

Warum die Spitzenkandidaten nicht zur EU passen

Neue Züricher Zeitung NZZ | 21.06.19

Gerade in Deutschland ist die Meinung verbreitet, die Spitzenkandidaten fürs EU-Kommissions-Präsidium machten die EU transparenter und demokratischer. Doch die Prinzipien parlamentarischer Demokratien lassen sich nicht eins zu eins auf die EU übertragen. […] Gegen den Willen der Mitgliedstaaten lässt sich in der EU keine Politik machen. Darum lassen sich die EU-Kommission und deren Präsident auch nicht einseitig ans Parlament binden, sondern sie müssen auch von den Mitgliedstaaten getragen werden. Aus diesem Grund sehen die EU-Verträge auch keine Spitzenkandidaten vor, sondern erteilen den nationalen Regierungschefs das Recht, dem Parlament unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl einen Kommissionspräsidenten zur Wahl vorzuschlagen.

Kommentar:

Was ist von der „Schicksalswahl“ geblieben? Erleben wir nicht gerade das, was in einem der Wahlflyer in unserem Kreis beschrieben wurde: „Bei jeder Wahl kann der Wähler die Zusammensetzung der Parlamente mit bestimmen. Wenn er aber seine Stimme abgegeben hat, hat er sie auch wirklich „abgegeben“. Er gibt den Gewählten/ Parteien für 4 oder 5 Jahre einen „Freibrief“ und hat in dieser Zeit nichts mehr zu sagen.“ Und selbst das Europaparlament hat letztlich nicht viel zu sagen. Die Spitzenpositionen werden hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und den Europäern vorgesetzt.
Wenn man das gut findet – wie die NZZ und andere – sollte man das aber den Wählern vorher klar sagen und ihnen nicht vorgaukeln, dass sie ernst genommen werden.
Oder sehen Sie das anders?

Was war übrigens im Wahlprogramm der AfD zur Europawahl zu lesen?
„Die europäische Gemeinschaft hat sich zu einem undemokratischen Konstrukt entwickelt, das von den politischen Akteuren Europas besetzt ist und von intransparenten, nicht kontrollierten Bürokratien gestaltet wird. Die in den europäischen Verträgen fixierten Grundsätze der Subsidiarität und des Verbotes der Staatshaftung für Schulden anderer Staaten werden ignoriert. Die Politik der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission, ist vom Feilschen um Partikularinteressen von Einzelstaaten und Lobby-Klüngel dominiert. Der Wettbewerb wird zunehmend durch eine europäische Regulierungswut erdrosselt. Die demokratische Kontrolle der EU-Organe ist völlig unzureichend, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt diese Rolle nicht wahr, sondern weitet beharrlich die EU-Kompetenzen zu Lasten der Souveränität der Nationalstaaten aus.“

War und ist das nicht eine realistische Sicht der Dinge?

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