„EZB verletzt verfassungsrechtliche Garantien“

„EZB verletzt verfassungsrechtliche Garantien“

Ex-Verfassungsrichter Kirchhof: Es gibt ein Grundrecht auf Zinsen

Focus | 02.10.19

Die EZB betreibt gerade die größte Umverteilung in der Geschichte der Europäischen Union. Ihre Politik lässt Aktien steigen, während die Erwartungen des Sparers, der 60 Jahre lang die Erfahrung gemacht hat, dass er sein gespartes Geld zu seinem wirtschaftlichen Vorteil nutzen kann, wie weggeblasen sind. Das würde kein Parlament der 28 Mitgliedsstaaten wagen. […] Wenn es eine öffentliche Debatte über dieses Thema gäbe, würden die Abgeordneten auf ihre Wähler hören und dann entscheiden, jedes Kapital müsse ertragsfähig bleiben. Keine Institution hat das Recht, dem Eigentümer diese Ertragsfähigkeit zu rauben. […] Wenn der Sparer seine Bank dafür bezahlen muss, dass sie sein Geld nutzen darf, verkehrt das die Eigentumsidee in ihr Gegenteil. Da sehe ich ein großes grundrechtliches Problem.

Kommentar:

Endlich einmal ein Beitrag, der grundsätzliche Fragen thematisiert.
Dazu meint ein Leser: „Ja es gibt ein Grundrecht auf Zinsen … nur interessieren diese Grundrechte unsere Politiker in der CDU, der SPD, den GRÜNEN oder der Partei DIE LINKE nicht. Die einzige Partei die sich für die Grundrechte stark macht, für die Grundrechte eintritt, ist die AfD. Und die Masse des Volkes interessiert sich für die eigenen Grundrechte auch nicht, denn sonst wären die Bürger und -innen dieses Landes schon längst für Ihre Grundrechte auf der Straße. Und warum bekommen die Bürger keine Zinsen? Weil die EZB lieber Staatsanleihen von Pleite-Staaten kauft.“
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