Fragen über Fragen

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Infektionsschutzgesetz – In Windeseile zum Gesetz

tagesschau.de | 18.11.20

Die Große Koalition will möglichst schnell eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag bringen. Die erste Lesung war am 6. November, jetzt zieht man die zweite und dritte Lesung an einem Termin durch. Am Nachmittag folgt eine Sondersitzung des Bundesrats, der ebenfalls zustimmen muss. Eventuell soll der Bundespräsident dann am Abend das Ganze unterschreiben. Viel schneller kann man das vorgegebene Prozedere einer Gesetzesänderung nicht durchziehen.

Kommentar:

Der Kommentator hat einige Fragen:
a) Muss man sich als Demokrat nicht Gedanken machen, dass die Groko nach Monaten des Nichtstuns erst am 3. November einen Entwurf zu einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorlegt?
b) Muss man sich nicht Gedanken machen, dass dieser Gesetzentwurf schon 3 Tage später (am 6. November) in 1. Lesung im Bundestag behandelt wird?
c) Muss man sich nicht Gedanken machen, wenn nur 12 Tage später an 1 Tag die 2. und 3. Lesung in 2 Stunden über die Bühne geht?
d) Muss man sich nicht Gedanken machen, wenn noch am selben Tag um 15 Uhr der Bundesrat in einer Sondersitzung seine Zustimmung geben soll?
e) Muss man sich nicht Gedanken machen, wenn noch am selben Abend der Bundespräsident seine Unterschrift über das neue Gesetz setzen soll?
f) Muss man sich als Demokrat nicht fragen: Warum diese Eile?
g) Muss man sich nicht fragen, warum die breite Öffentlichkeit bis zum heutigen Tag kaum darüber informiert worden ist, warum z.B. zu diesem Thema, bei dem es ja um eine zeitweise Beschränkung der Grundrechte durch Verordnungen von oben geht, nicht in Talkshows „debattiert“ worden ist?
h) Muss man sich nicht fragen, warum der Kommentator in keiner Zeitung einen Verweis auf den Text der Gesetzesvorlage gefunden hat und auch bei Google nicht auf Anhieb die neues Version gefunden hat, die heute im Bundestag beschlossen worden ist?

 

Kritische Fragen finden Sie auch in den Leserkommentaren zum Tagesschaubericht.

 

Erinnert sei hier auch noch einmal an einen Bericht der BILD vom 18.10.20, wo es heißt: „Aber auch in viele andere Gesetze werden derzeit „Ermächtigungsvollmachten“ geschrieben.“ Damals hat der Kommentator gemeint: „Ermächtigungsvollmachten“? Man stelle sich vor, jemand von der AfD würde diesen Ausdruck verwenden!“

 

Der Gesetzentwurf der Groko hat damit keine Probleme. Hier der Beleg aus dem Entwurf der Groko vom 03.11.20:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/BevSchutzG_BT.pdf
Seite 7
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass … […]
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass …

 

Seite 9
(9) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes festzulegen: …[…]
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass …

 

Seite 11
„(8) Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass …[…]
(10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, 1.dass …

 

Seite 15
„(3) Das Bundesministerium für Gesundheit wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass …

 

Seite 17
Artikel 7 -Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

 

Hier die Rede von Alexander Gauland im Bundestag:
https://www.youtube.com/watch?v=BDCxENnOEl4
Noch eine durchaus ernst gemeinte Frage: Hat die WAZ etwa am 28.10 20 in ihrer Überschrift zu einem Artikel die Tendenz der ganzen Aktion unbewusst richtig eingeordnet? Sie schreibt nämlich vor der Sitzung von Frau Merkel mit den Ministerpräsidenten: „Diese Maßnahmen will Merkel beschließen“.
Zum Schluss noch einmal der Philosoph Peter Sloterdijk (73) im BILD-Gespräch am 18.10.20. Er sprach vom „Verlangen der Exekutive, endlich mal wieder richtig durchregieren zu können, von der lästigen Gewaltenteilung unbehelligt. Ein wenig Diktatur als ob und auf Zeit, herrlich!“

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