Grundrechte zu unrecht eingeschränkt
Der Rechtsstaat, den die Verfassung will, hat eine grundsätzliche Aufgabe. Er soll die Bürger vor staatlicher Willkür schützen. Alle staatlichen Institutionen sind deshalb an die Verfassung und das übrige Recht gebunden. Der Staat darf nicht machen, was er will, sondern nur das, was ihm das Recht erlaubt. Das klingt selbstverständlich. Ein Blick in die lange (unendliche?) Geschichte der – absoluten und willkürlichen – Staatsmacht zeigt aber, welche wichtige zivilisatorische Errungenschaft der Rechtsstaat ist.
Kommentar:
Ein ganz hervorragender Artikel, der zunächst frei zugänglich war, nun aber leider nicht mehr. Doch ein kostenloses Probeabo lohnt sich für diesen Artikel. Er belegt nämlich detailliert: Die AfD-Kritik an den massiven Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Maßnahmen war sehr berechtigt. Aber natürlich wurde sie vehement verteufelt.
Merke: AfD = Alternative für Denker, für mutige Denker, für Leute, die nicht bedenkenlos dem Mainstream folgen, sondern quer zu denken wagen.
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