Grundsätzliche Fragen

Grundsätzliche Fragen

Was unterscheidet Corona-Opfer von Verkehrstoten?

Der Spiegel | 23.05.20

Als Legitimation staatlicher Eingriffe war das Recht auf Leben eigentlich nicht vorgesehen. In der Regel wird es als ein individuelles Recht verstanden, das staatliche Eingriffe gerade beschränken soll. Laut Bundesverfassungsgericht stellt es sich „in betonten Gegensatz zu den Anschauungen eines politischen Regimes, dem das einzelne Leben wenig bedeutete und das deshalb mit dem angemaßten Recht über Leben und Tod des Bürgers schrankenlosen Missbrauch trieb.“
Selbstverständlich leitet sich aus dem Recht auf Leben auch eine Schutzpflicht des Staats ab. Vollkommen neu ist aber, dass der Staat diese Schutzpflicht so interpretiert, dass er kollektiv und längerfristig Grundrechte zum Schutz des Lebens einschränkt. Zumal es sich bei dem damit geschützten Leben nicht um das konkrete Leben klar bestimmter Einzelner handelt, vielmehr geht es um die Abwendung eines kollektiven Gesundheitsrisikos. Der Staatsrechtler Uwe Volkmann höhnt von einem „Krankheitvermeidungsabsolutismus“.
Es mag für die tatsächlich sehr konkreten Opfer von Covid-19 und ihre Angehörigen zynisch klingen: Aber die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich angesichts der getroffenen Maßnahmen tatsächlich. Warum rechtfertigt ausgerechnet die Wahrscheinlichkeit, durch Corona zu sterben, derart weitgehende staatliche Eingriffe – und andere Risiken rechtfertigen diese nicht?

Kommentar:

Ein Artikel, der – wie die Leserkommentare belegen -zum Nachdenken anregt und Diskussionen provoziert, und das ist gut. Bitte mehr davon – als Mittel gegen betreutes Denken.

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