In welcher großen Zeitung und bei welchem öffentlich-rechtlichen Sender hat man davon erfahren?

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“Messer-Einwanderung”: YouTube verliert vor Gericht gegen die AfD und muss entferntes Video wieder online stellen

meedia.de | 26.03.19

Vergangenes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es u.a. um einen Messerangriff eines Flüchtlings aus Eritrea geht. AfD-Chefin Alice Weidel wird in dem Video mit dem Begriff „Messer-Einwanderung“ zitiert. […] YouTube hatte sich bei der Löschung des Videos u.a. auf seine Community-Richtlinien berufen, die keine “hasserfüllten Inhalte” zulassen. Die Plattform könne sich aber darauf nicht berufen, so das Berliner Kammergericht, da das in Frage stehende Video evident “keinen hasserfüllten Inhalt” darstelle und auch keine Straftaten enthalte. […] Das Gericht sprach es den AfD-Bundestagsabgeordneten ausdrücklich zu, sich “aus der Opposition heraus” kritisch mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

Kommentar:

Man sieht erstens: Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen oder Juristen entscheiden, ob ein Inhalt „hasserfüllt“ ist oder nicht.

Man sieht zweitens: „Durch das von Justizminister Maas durchgepeitschte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist die Meinungsfreiheit durchaus gefährdet und muss gegebenenfalls – wie in diesem Fall – auf dem Klageweg erstritten werden. Aber wer macht das schon?
Man sieht drittens: Die Vorbehalte und der Widerstand der AfD gegenüber dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz waren und sind berechtigt. Wieder einmal.

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