„Information“ oder „Werbung“? – Wie man mit Sprache manipulieren kann und es auch macht

„Information“ oder „Werbung“? – Wie man mit Sprache manipulieren kann und es auch macht

Der Sandmann

Die Tagespost | 27.01.22

Es ist immer wieder erstaunlich, für wie dumm Politiker mitunter die Bürgerinnen und Bürger halten. Oder auch mit welcher Chuzpe sie selbst das Unbestreitbare leugnen. Doch nirgendwo wird dies gegenwärtig so augenfällig wie in der Debatte über die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch. […]
Machte man sich den Informationsbegriff der Befürworter der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu eigen, dann dürften Stadtverwaltungen […] Litfaßsäulen nicht länger dem Bereich der „Außenwerbung“ zurechnen. Tatsächlich werden auf ihnen Veranstaltungen lediglich „angezeigt“ und keinesfalls explizit oder gar aggressiv „beworben“. […] Dennoch werden die Plakatflächen an Werbetreibende vermietet, können Künstler und Konzertagenturen ihre diesbezüglichen Kosten als „Werbungskosten“ geltend machen und von der Steuer absetzen. Der Grund: Mit der Information ist zugleich ein Angebot verbunden. Eine Offerte, die zwar unausgesprochen bleibt, aber dennoch eindeutig und unmissverständlich ist […].
Vergleichbares gilt auch für Handwerker, Reinigungsfirmen, Immobilienmakler, Anwaltskanzleien, Notariate et cetera, die in den Gelben Seiten annoncieren. Auch sie geben dort zumeist nur zur Kenntnis, dass sie existieren und wo und wie sie zu erreichen sind. Dennoch werden derartige Informationen als „Werbung“ betrachtet. […]
Nur für Ärzte, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, soll all das auf einmal anders sein. Ärzte, die auf ihren Praxiswebseiten […] annoncieren, dass sie auch Abtreibungen durchführen, „werben“ angeblich nicht, sie „informieren“ ausschließlich. So sieht es die Abtreibungslobby, natürlich ohne deswegen auf die geldwerten Vorteile zu verzichten. […]
Nun aber hat Bundesjustizminister Marco Buschmann vergangene Woche angekündigt, der § 219a werde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. […] Das Werbeverbot für Abtreibungen werde fallen, um einen „unhaltbaren Rechtszustand zu beenden“. „Denn“, so Buschmann weiter, „nach jetziger Rechtlage ist es so, dass Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit informieren, über Methoden beispielsweise informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen müssen.“ Man hört und staunt. […]
Wer meint, der Satz „auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ (Bettina Gaber) sei keine Werbung, der müsste sich auch auf den Standpunkt stellen, ein Immobilienbesitzer, der eine Mietwohnung mit Merkmalen wie „kautionsfrei“ und „in ruhiger Wohnlage“ anpriese, informiere lediglich. Auch ist die Abtreibungspille gar kein Medikament, sondern ein tödlich wirkendes chemisches Präparat. Wäre es anders, wäre Schwangerschaft eine Krankheit und das ungeborene Kind ein Erreger, der bekämpft werden darf.

Kommentar:

Einen weiteren Tagespost-Artikel zum gleichen Thema finden Sie hier:
https://www.die-tagespost.de/politik/lebensrechtsverbaende-kritisieren-referentenentwurf-zur-aufhebung-von-219a-art-224802
In einer Stellungnahme sprach die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski, von einem brutalen Angriff auf das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Leben dar. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermögliche es bereits jetzt jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet finden, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. „Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.“

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