Journalisten-Verband zu Gauland

Journalisten-Verband zu Gauland

Der Shitstorm, der nach hinten los ging

DJV-Berlin-Brandenburg | 31.05.16

Die Gesetzeslage reicht für eine sehr unangenehme Lage der beiden Journalisten und der Zeitung. Der § 186 StGB wird den FAS-Journalisten das Kreuz brechen. Gauland kann Unterlassung fordern und Strafantrag wegen „Übler Nachrede” stellen – und es gibt keine Beweise für die Tatsachenbehauptungen; die Notizen sind keine Beweise, sondern Parteivorbringen, also ziemlich wertlos. Würden sie ohne Zustimmung Gaulands eine Tonaufzeichnung vorlegen, wäre diese illegal und dürfte im Prozess nicht verwendet werden. Die Journalisten hätten sich dann auch noch strafbar gemacht. Also ist das erst recht keine Option. Wer Tatsachen behauptet, muss sie beweisen können! Die Beweislast liegt eindeutig bei den Journalisten und die haben keine. Gauland muss nichts belegen und kann sich entspannt zurücklehnen.

Kommentar:

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten e.V. ist nach Wikipedia „die größte Journalisten-Organisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn“.
Nach dem Urteil der Autoren kann man den „Aufstand“ gegen Gauland eigentlich nur noch als „Anti-AfD-Kampagne“ deuten.

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