Keine Besserung in Sicht – Blick auf die Rats- und Sitzungsarbeit

Keine Besserung in Sicht – Blick auf die Rats- und Sitzungsarbeit

Einer der Gründe, warum ich Nichtwähler und dann in 2013 der AfD beigetreten bin waren die wiederholten (absehbaren) Verstöße der damaligen Regierungen gegen Verfassungsrecht. Dieses erneute Versagen ist mit dem jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichts zum Bundeshaushalt der Ampelregierung selbst auf die Füße gefallen. Und trotzdem schicken sich Grüne und SPD erneut an im neuen Haushaltsentwurf wiederum die Spielräume des Verfassungsrechts „auszutesten“.

Im Blick auf die Rats- und Sitzungsarbeit ist ebenfalls festzustellen, daß, insbesondere angestoßen durch Personen aus dem Erziehungs- und Sozialbereich, Verstöße gegen die Rechtschreibnormen und die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung stattfinden.

In den Ausschüssen mit sozialem Bezug wird in der Regel gegen die vorgeschriebenen Sprach- und Rechtschreibnormen verstoßen. Normwidrige Papiere aus Vorträgen / Präsentationen und den Landesministerien werden kommentar- und/oder änderungslos übernommen (Ratssitzung vom 18.09.23. „Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Richtlinien des nichtinvestiven Verfügungsfonds“).

Der Jugendhilfeausschuß und nachfolgend der Rat verabschieden im Herbst 2023 eine Satzung betreffend die Kindertagespflege, in der entgegen der gesetzlichen Vorgabe von 5 Stunden nun 12 Stunden Weiterbildung der Kindertagespflegepersonen eingefordert wird. Eine besondere Begründung der Notwendigkeit wurde in der abschließenden Jugendhilfeausschußsitzung nicht genannt. Dann steht allerdings im Text der Satzung: „….(sind) dazu angehalten…..“ (diese 12 Stunden zu erbringen). Der Hinweis der AfD-Fraktion, daß diese Formulierung keinen Anspruch auf Durchführung beinhaltet, bleibt bei den Ratskollegen und bei der Verwaltung ungehört.

Ungehört blieben auch die seit Jahren von der AfD-Fraktion angemahnten Hinweise auf die Arbeitskosten /-zeit, die Kosten für „Fördergeldmanager“, die Undurchschaubarkeit der ungerechten, unsinnigen über 6.000 Fördertöpfe in unserem Land. Wobei anerkennenswerterweise unsere Bürgermeisterin in 2023 mehrmals ihr Leid mit den Förderprogrammen geklagt hat. Und für die Ratssitzung am 11. Dezember 23 (kurz vor Weihnachten!) fand dieser Mißmut sogar schriftlich Eingang in eine Ratsvorlage zur Beschaffung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung, da nunmehr in einer „Hau-Ruck-Aktion“ der Verwaltung und des Rates und mit viel „Kreativität“ ermöglicht wurde die Gelder einer Fördergeldzuweisung vom November 2023 noch im Jahr 2023 (!) zu verausgaben. In der Beschlußvorlage der Stadt vom 08.12.23 steht der Satz: „Im Mai 2023 hat das Land NRW überraschenderweise ein Förderprogramm für Sirenen aufgelegt“. Zugleich wurde offensichtlich angeordnet die Mittel bis zum 31.12.23 zu verausgaben.

Aus meiner früheren Tätigkeit im Heeresamt kann ich dazu berichten: Als ein Oberst uns im Juni 500.000 Euro zur Verausgabung noch im selben Jahr angeboten hat, haben alle anwesenden Offiziere und Unteroffiziere (berechtigt) nur gelacht. Es scheint, die Verwaltungsarbeit ist nicht besser geworden.

Hans-Joachim Lietzmann, Mitglied der AfD-Fraktion Wermelskirchen