Klare Worte eines spanischen Bischofs
„Kein Mensch hat das Recht, ein Leben zu nehmen“
Das neue Abtreibungsgesetz erlaubt Minderjährigen ab 16 Jahren, ohne Zustimmung der Eltern eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Dazu führte Bischof Catala ein seiner Meinung nach „sehr anschauliches“ Beispiel an: Eine 16-Jährige komme nach Hause und teile ihrer Mutter mit, dass sie gerade abgetrieben habe. Sie habe es ihr nicht vorher gesagt, weil sie Angst gehabt habe, dass sie böse sein könnte. Anschließend bitte das Mädchen ihre Mutter um deren schriftliche Einwilligung für einen Schulausflug.
Kommentar:
Zum Vergleich hier die Seiten 116ff. aus dem Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP:
Reproduktive Selbstbestimmung
Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglichsein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.
Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.
Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.
Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single EmbryoTransfer“ zu.
Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“
https://www.tagesspiegel.de/downloads/27829944/1/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf
In der Tagespost vom 27.05.22 wird dagegen u.a. an ein Bonmot Christoph Wilhelm Hufelands (1762-1863) erinnert:
„Der Freimaurer und Illuminat, der zu den berühmtesten Ärzten des 19. Jahrhunderts zählt und von König Friedrich Wilhelm III. zum Direktor und „Ersten Arzt“ der Berliner Charite ernannt worden war, hatte 1806 in dem von ihm gegründeten „Neuen Journal der practischen Arzneykunde und Wundarzneykunst“ festgehalten: Der Arzt „soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staat.“
Und aus der Anhörung im Bundestag berichtet die Tagespost weiter:
„Doch wenigstens widersprach in Gestalt der Direktorin der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtsklinik der Universität Regensburg […] eine wahre Ärztin in nahezu allen Belangen. Man müsse sich davor hüten „zu denken, dass das System nicht funktioniert. Es funktioniert mit über 90.000 Abbrüchen in Deutschland.“ Es komme keine Frau in den Kreissaal, die keinen Mutterpass habe, alle hätten einen Frauenarzt, alle eine Vorsorge“, so Angel Köninger. „Das Trennungsgebot zwischen Beratung und Durchführung des Abbruchs“ beseitige „Interessenskonflikte“ von Ärzten und schütze Frauen vor „Aktionismus“. Ärzte lehnten die Durchführung von Abtreibungen nicht aus Angst vor dem § 219a ab, sondern auf „Basis von Wissen und Gewissen“. Frauenärzte hätten „täglich Einblick in die frühembryonale Entwicklung“. „Wir sehen mehr als einen Zellhaufen, schon in der 5. Schwangerschaftswoche und wir kommen tagtäglich in die Situation, dass wir unter Extrembedingungen Kindern Überleben überhaupt erst ermöglichen müssen“. Niemand könne „von so einer Berufsgruppe“ erwarten, „dass sie mit gleicher Selbstverständlichkeit, anderen Kindern das Lebenspotential wegnimmt“
Für Frauen sei „der Abbruch ein singuläres Ereignis in ihrem Leben“. Für den Arzt sei es „ein Dauerzustand“. Hier komme eben auch „die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht des Arztes zum Ausdruck“. „Denn man bewirbt nur das, was auch für erstrebenswert hält.“
Schlussfrage: Was hat die AfD in ihrem Wahlprogramm 2021 als Alternative geschrieben?
„Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht jedoch Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern. Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen.
Die Gesellschaft muss in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Diesen Bedarf erkennt man daran, dass seit Jahren in Deutschland jährlich rund 100.000 ungeborene Kinder getötet werden, was der Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht.
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung von Abtreibungen. Sie muss stattdessen dem Schutz des Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten.
Schwangerschaftsberatungen müssen mit transparenten Qualitätsstandards und möglichst unter Einbeziehung der Väter durchgeführt werden.
Abtreibungen, speziell aus sozialen und familiären Gründen, müssen dabei die Ausnahme bleiben. Bei der Beratung muss explizit über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder und mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z. B. das Post-Abortion-Syndrom (PAS).
Eine Abtreibung ist meldepflichtig, Verstöße dagegen sind zukünftig zu ahnden. Die Abtreibungsstatistik soll dadurch die wirkliche Zahl der Abtreibungen wiedergeben. Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären. Wir wenden uns strikt gegen die Kommerzialisierung des Mutterleibes durch bezahlte Leihmutterschaften und gegen die Vermarktung von Gewebe getöteter ungeborener Kinder.“
https://www.afd.de/wahlprogramm/
Warum werden diese Aussagen von den Kirchen nicht begrüßt, sondern ignoriert?
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