Macron und das Grundsatzprogramm der AfD
Macrons Islam-Rede — Wo bleibt der Weckruf für Deutschland?
Auch in Deutschland gibt es genügend bewusste und unbewusste Entscheidungen, welche die Bildung genau jener Parallelgesellschaften befördern […] Auch die staatliche Zusammenarbeit mit fragwürdigen islamischen und islamistischen Vereinen – die von Steuergeldern finanziert werden – führt nicht zur Inklusion, sondern zur Spaltung, weil diese islamistisches Gedankengut befeuern und damit Parallelgesellschaften Auftrieb geben.
Kommentar:
Im Text erfährt man, dass Macron einen 5-Punkte-Plan umsetzen will: „Geplant ist, in Zukunft Moscheen und Vereine besser zu kontrollieren und die Finanzierung aus dem Ausland unter die Lupe zu nehmen, um die Organisationen gegebenenfalls leichter auflösen zu können. Vor allem stehen aber schulische Einrichtungen, Privat- und Koranschulen im Fokus, in denen die Kinder islamistische und undemokratische Werte vermittelt bekommen. Außerdem will Frankreich selbst Imame ausbilden, sodass die Zahl derer aus der Türkei, Tunesien und Marokko geringer wird.“
Wenn man das liest, könnte man meinen, dass Macron aus dem Grundsatzprogramm der AfD vom 30.04./01.05.2016 (!!!) abgeschrieben habe. Schon vor über 4 Jahren hat die AfD (offenbar weitsichtiger als Macron und deutsche Politiker) gefordert:
„Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar.
Viele Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD verlangt jedoch zu verhindern, dass sich islamische Parallelgesellschaften mit Scharia-Richtern bilden und zunehmend abschotten. Sie will verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror religiös radikalisieren. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Religiöse Satire und Karikaturen sind ebenfalls von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Die AfD wendet sich gegen eine Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“. […]
In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt, deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten und die als extremistisch verboten werden müssen. Die Bandbreite solcher Vereine reicht vom „legalistischen“ Islam, der für seine verfassungswidrigen Ziele unsere Gesetze ausnutzt, bis zum Salafismus. Sowohl die Innere Sicherheit unseres Staates wie die Integration von Muslimen werden durch solche Vereine konkret gefährdet. Die AfD verlangt, verfassungsfeindlichen Vereinen den Bau und Betrieb von Moscheen wegen der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsordnung verstößt und zu politisch-religiöser Radikalisierung führt.
Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. ihre 30.04.Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.
Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination der Moscheebesucher aus.
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschafts-symbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.
AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken. Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts. Letzteres verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
https://www.afd.de/grundsatzprogramm/#langversion
Vgl. dazu auch
https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/kommentar-um-5-vor-12-wende-in-frankreich;art315,212911
BILD: Warum wurde der Messer-Mörder nicht abgeschoben?
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/5-tage-nach-haftentlassung-stach-er-zu-warum-wurde-der-messer-moerder-nicht-abge-73529096.bild.html
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