Missachtet die Bundesregierung selbst das Grundgesetz?
Nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl
wallstreet:online | 02.10.15
Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz […]. Zudem erklärte Di Fabio, es gäbe „kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen“.
Kommentar:
Warum kommt man an diese Information nur auf “Umwegen”? Oder hat jemand diese Nachricht sonst wo in der deutschen Presselandschaft oder gar in den Nachrichten der Öffentlich-Rechtlichen gefunden, obwohl das Gespräch in Phönix gesendet wurde? Waren die Aussagen von Di Fabio nicht brisant genug oder wurden sie von den Redaktionen für zu brisant gehalten? Brisant für wen?