Na, sowas!

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Ärztekammer warnt vor Pubertätsblockern

Die Tagespost | 11.05.24

Die Mediziner fordern eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes – und positionieren sich abweichend zur geplanten Trans-Leitlinie. […] Es handele sich bei den Behandlungen „um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können“. Die Gabe von Pubertätsblockern oder gegengeschlechtlichen Hormonen sei somit „eine Form experimenteller Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge“ habe. Angesichts der „Abwesenheit medizinischer Evidenz“ dürfte die Entscheidung über den Einsatz von Pubertätsblockern, Hormonen und geschlechtsumwandelnden Personen „nicht nur vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes bzw. Jugendlichen abhängig gemacht werden“. Stattdessen müsse die Sorge um das Kindeswohl überwiegen.

Kommentar:

In den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags [!!!] findet man unter dem Datum 01.11.22 [!!!] folgenden Beitrag:
AfD: Keine Pubertätsblocker für Minderjährige
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion möchte Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen schützen und hat deshalb einen entsprechenden Antrag (20/4213) vorgelegt.
Die Bundesregierung soll deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbindet und damit verbunden geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen untersagt. Außerdem soll eine Studie gestartet werden, die die Folgen solcher Behandlungen umfassend untersucht. Durch Bundesmittel geförderte Projekte, wie das Regenbogenportal, sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit diese Projekte den von Kinder- und Jugendpsychiatern beobachteten „Transhype“ und das Phänomen „Rapid Onset Gender Dysphoria“ (ROGD) befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und so den Intentionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes widersprechen könnten. Außerdem müsse die Regierung dafür sorgen, dass die Inhalte solcher Portale die wissenschaftlichen Erkenntnisse und therapeutischen Positionen sachlich darstellen.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-918846

War die AfD nicht schon wieder der Zeit voraus und hat schon vor 18 Monaten im Bundestag auf die Probleme der Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen und vergleichbaren Medikamenten und damit verbunden geschlechtsangleichenden chirurgischen Eingriffen hingewiesen und konsequent ein entsprechendes Verbot gefordert? Und warum? Um „Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen (zu) schützen!

Ist das Populismus? Etwa auch beim Deutschen Ärztetag?

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