Paradebeispiel für die Unabhängigkeit der Justiz?

Paradebeispiel für die Unabhängigkeit der Justiz?

Kein Verdacht und keine Ermittlungen gegen Scholz wegen Cum-Ex

DIE WELT | 16.08.22

In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der „Tagesspiegel“ dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung (Dienstag). Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

Kommentar:

Dazu muss man wissen, was ein Leser sehr prägnant in einem Kommentar formuliert hat:
„Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Der Vorgesetzte, der Generalstaatsanwalt des Landes Hamburg, untersteht direkt den Genossen Justizminister und Bürgermeister. Eine weisungsgebundene Ermittlung gegen die eigenen Vorgesetzten? Allenfalls bei den Gebrüdern Grimm.“

Damit dürfte auch dem Letzten klar sein, wie unabhängig bei uns die Staatsanwaltschaften sind.
Darauf haben wir schon 2 Beiträge weiter unter der Überschrift hingewiesen „Was geschieht mit unseren Rundfunkgebühren? Und was passiert in Berlin, wenn die AfD klagt?
Dort haben wir auch auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Mai 2015 hingewiesen:
„Richter sind, so das Grundgesetz, unabhängig, Staatsanwälte nicht. […] Sie sind doppelt weisungsgebunden: extern an die Weisungen des Ministers, intern an die Weisungen des vorgesetzten Staatsanwalts. Gemessen an der Zahl der Verfahren kommen förmliche Weisungen selten vor; aber gerade auf diese Verfahren kommt es an – es sind immer heikle Verfahren wie der Fall Gysi, der Fall Wulff, der Fall Edathy. Vom früheren nordrhein-westfälischen Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) wird die Bemerkung kolportiert, dass die Justizministerien in acht Bundesländern von ihrer Weisungsmacht „exzessiv“ Gebrauch machen. Das geschieht selten schriftlich; oft mündlich. Öffentlich (wie im Fall Gysi) werden die Weisungsfälle selten; Staatsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-der-staatsanwalt-gelenkt-und-geleitet-1.2487163

Daher noch einmal die Frage: Wie unabhängig ist die Justiz in Deutschland – auch im Vergleich zu anderen Ländern?

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