Regierung und Mehrheit des Bundestags erweisen sich einmal mehr als unfähig

Regierung und Mehrheit des Bundestags erweisen sich einmal mehr als unfähig

Brennelementesteuer verfassungswidrig – Atomkonzerne können auf Milliarden hoffen

Handelsblatt | 07.06.17

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist laut Verfassungsgericht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Atomkonzerne Eon, RWE und EnBW können jetzt auf Rückerstattungen in Milliardenhöhe hoffen.

Kommentar:

Dumm gelaufen, Herr Finanzminister! Dabei hat doch Ihre GroKo die Geschäftsordnung des Bundestags geändert. Die erste Sitzung des neuen Bundestags soll nicht – wie bisher – das ältestes Mitglied der Versammlung eröffnen (das wäre ja mit größter Wahrscheinlichkeit ein AfD-Mann!), sondern das „dienstälteste“ Mitglied, also Herr Schäuble. „Vorgeschobene „Begründung: Einem „Neuen“ fehlt die Erfahrung! Was „Erfahrung“ aber bedeuten kann, zeigt das oben vorgestellte Urteil des Verfassungsgericht: „Unvereinbarkeit mit der Verfassung“ und mehr als 6.000.000.000 € an Rückzahlungen aus der Steuerkasse!
Merke: Ein Amt garantiert kein Mehr an Kompetenz!

(1953)