Richter fürchten massiven Autoritätsverlust des Staates und der Justiz

Richter fürchten massiven Autoritätsverlust des Staates und der Justiz

Migranten werden nicht abgeschoben – Asylfälle belasten Gerichte: Sorge um Autorität der Justiz

Focus | 25.03.16

Der Zustrom Hunderttausender Flüchtlinge belastet die Justiz. 2015 haben sich die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zugleich beklagte er, dass die Behörden ausreisepflichtige Migranten zu schleppend abschieben. „Wenn Ausländer nach entsprechenden Urteilen nicht konsequent abgeschoben werden, verlieren der deutsche Staat und seine Justiz massiv an Autorität.“

Kommentar:

Dazu passt die Analyse der AfD im Entwurf ihres Parteiprogramms: „Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist bereits seit Jahrzehnten die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind. Rückführungen in die Herkunftsländer werden auf mannigfache Weise sabotiert. Daran beteiligt sind die Ausreisepflichtigen, inländische Helfer und teilweise auch die Herkunftsländer. Kampagnen der Einwanderungslobby und Medien zielen auf immer neue Bleiberechte. Landesregierungen halten sich häufig nicht an das Bundes-Abschieberecht, verschleppen seine Durchsetzung und setzen es vielfach praktisch außer Kraft.“
Auf die „Diagnose“ folgen „Therapievorschläge“: „Die AfD will diese Mißachtung des Rechtsstaats beenden. Sie fordert, das Abschieberecht zu ertüchtigen, zu vereinfachen und es konsequent anzuwenden; wo dies nicht geschieht, hat die Rechts‐und Fachaufsicht des Bundes sofort einzugreifen. Die Ausländerbehörden müssen auf die uneingeschränkte Rückendeckung der Politik vertrauen können. Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Gewährung oder Streichung von Entwicklungshilfe und die Visapolitik müssen zum Hebel für die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen werden.
Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe dauerhaft auf ein rechtlich zulässiges Minimum in Sachleistungen zurückzuführen. Obstruktionen bei der zur Rückführung erforderlichen Passbeschaffung und Täuschungen der Behörden sind zu ahnden. Altfall‐ und Bleiberechtsregelungen wollen wir streichen, denn als „Belohnung“ für langjährige Verweigerungshaltung konterkarieren sie diese Absicht.

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