Riesen-Skandal auf höchster Ebene und doch wohl ohne Konsequenzen?

Riesen-Skandal auf höchster Ebene und doch wohl ohne Konsequenzen?

Daten auf von der Leyens Handy gelöscht

Der Spiegel | 19.12.19

In der Berateraffäre des Bundesverteidigungsministeriums sollte das Handy der ehemaligen Ministerin Ursula von der Leyen als Beweismittel dienen. Nun stellt sich heraus: Die Daten auf dem Telefon wurden gelöscht. […] Zunächst habe es im Ministerium geheißen, man suche nach dem Handy. Später sei mitgeteilt worden, es sei noch per PIN gesperrt. Nun habe die Regierung eingeräumt, dass es „im August platt gemacht“ worden sei.

Kommentar:

Schade: Am 19.12 war zu diesem Skandal der entsprechende Bericht in der WELT noch frei zugänglich und damit auch der Zugang zu 721 mehr als eindeutigen Leserkommentaren. Beim Spiegel sind es nur 17 und die sind zum Teil banal. Ist das Zufall? Hier 3 Ausnahmen:

 

1) „Und die Frau ist jetzt unser aller EU- Präsidentin. Als Familienministerin versagt, als Verteidigungsministerin versagt und jetzt Beweise vernichtet. Applaus, wertes EU-Parlament.“
2) „Von der Bundeswehr hatte die Frau keine Ahnung, aber wie man seinen Kumpanen hunderte Millionen zuschanzt und das Ganze dann vertuscht, das wußte sie. Und nun in Brüssel geht es erst richtig los. Da gibt es gar keine Kontrolle, wohin die Millionen, ach was sag ich, die Milliarden verschoben werden. Ein el Dolrado für UvdL!“
3) „Darauf stehen bis zu 5 Jahre Gefängnisstrafe lt. Strafgesetzbuch
§ 133 Strafgesetzbuch, Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, 2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder (2) Der Versuch ist strafbar. Mit dem Vernichten der Daten des Handys von von der Leyen ist gleichzeitig jegliches Vertrauen in die Bundesregierung als auch in von der Leyen verloren gegangen. Sowohl die Bundesregierung als auch von der Leyen sollten wegen großem Misstrauen in sie von ihren Ämtern zurücktreten.“

 

Hier der Artikel der Süddeutschen Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/politik/von-der-leyen-berateraffaere-1.4731449

 

Was halten Sie von folgender These?
Es handelt sich um einen politischen Skandal allererster Güte. Doch was wird passieren? Nichts! „Die Karawane zieht weiter…“. Es geht uns doch gut und die CDU hilft mit, die Demokratie und unsere Werte zu bewahren. Wir sollten dankbar sein.

 

Zum Schluss die Frage: Erinnern Sie sich noch daran?
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berateraffaere-und-ursula-von-der-leyen-u-ausschuss-prueft-befragung-a-1278878.html

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