Sachlicher Diskussionsbeitrag

Sachlicher Diskussionsbeitrag

Contra Impfpflicht: Überlastung des Gesundheitssystems wird nicht verhindert

Die Tagespost | 09.12.21

Eingriffe in die Grundrechte sind ernste und delikate Angelegenheiten. Sie eignen sich nicht für Feldversuche und dürfen daher weder nach dem Motto „Versuch und Irrtum“, noch gemäß der Maxime „Zweck heiligt Mittel“ verfügt werden. Um als gerechtfertigt gelten zu können, müssen sie stets „geeignet“, „erforderlich“ und „verhältnismäßig“ sein. Angesichts der angeführten amtlichen Zahlen kann es eigentlich keinen vernünftigen Zweifel darüber geben, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 nicht „geeignet“ ist, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Doch selbst, wenn es anders wäre, wäre eine Impfpflicht nicht „erforderlich“. Denn eine Überlastung des Gesundheitssystems ließe sich, zumal der Großteil der vulnerablen Gruppen bereits vollständig geimpft ist und auf Wunsch geboostert werden kann, auch mit milderen Mitteln wie Selbstisolation, Testpflichten und Kontaktbeschränkungen vermeiden. […]
Wie alle anderen medizinischen Interventionen setzt eine Impfung eine informierte Einwilligung voraus. Fehlt sie, handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung. Aus gutem Grund: Wenn es etwas Unverfügbares gibt, ist es der Leib von Personen. Hier findet jede Solidarpflicht ihre Grenze. Ihre Überschreitung kann weder erzwungen, noch gesetzlich angeordnet, sondern nur gestattet und geschenkt werden.

Kommentar:

Wieder ein guter Beitrag der TAGESPOST zu einer sachlichen Diskussion. Dazu gehört auch der Hinweis auf die Gegenposition eines katholischen Moraltheologen in derselben Ausgabe.

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