Schulleiter handelt korrekt

Schulleiter handelt korrekt

Neutralitätspflicht in Hamburger Schulen: Protest gegen Podium mit AfD

taz | 10.03.24

Auf einer Podiumsdiskussion eines Hamburger Gymnasiums soll auch ein AfD-Politiker auf der Bühne sitzen. Schüler*innen und Eltern sind empört. […] Hinter dem Streit steckt letztlich die Frage, wie Schulen mit der AfD umgehen sollen. […] Aus rechtlicher Perspektive sei klar, dass die AfD zu der Podiumsdiskussion am Corvey-Gymnasium eingeladen werden muss. Geregelt ist es in der Geschäftsordnungsbestimmung Nr. 14 der Hamburger Schulbehörde. Grundsätzlich sieht diese vor, dass politische Parteien und Organisation an Schulen nicht für sich werben dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Vertreter*innen politischer Parteien dürfen im Rahmen des Unterrichts in Schulen eingeladen werden – dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien berücksichtigt werden.

Kommentar:

Aus rechtlicher Perspektive ist alles klar geregelt; aber von bestimmten Gruppen wird trotzdem überlegt, wie man die Umsetzung des Rechts verhindern oder umgehen kann.
Wie groß ist eigentlich das Vertrauen dieser Gruppen in die Urteilsfähigkeit von Oberstufenschülern, zumal der verantwortliche Lehrer darauf hinweist, „alle beteiligten Schüler*innen seien im Unterricht auf die Diskussion vorbereitet worden. Außerdem solle die Veranstaltung anschließend im Politikunterricht nachbesprochen und eingeordnet werden.“ – „In guten Fällen [!], führt das ja auch dazu, dass Schüler*innen die Positionen der AfD kritisch einordnen, vielleicht auch im Vergleich zum Grundgesetz betrachten.“ So Sven Quiring, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg.
Gibt es auch weniger gute Fälle?

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