Sprengungen von Geldautomaten sorgen in Rhein-Berg für Millionenschaden
BERGISCH GLADBACH/DÜSSELDORF, 26.07.2022. Sprengungen von Geldautomaten haben im Rheinisch-Bergischen Kreis seit 2021 zu Gesamtschäden in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro geführt.
Dies geht aus einer Kleinen Anfrage hervor, die der Bergisch Gladbacher Landtagsabgeordnete Carlo Clemens im Juni an das Landesinnenministerium gestellt hatte (Drucksache 18/117). So entstand im Jahr 2021 durch Sachbeschädigungen und entwendete Geldsummen in fünf Fällen ein Gesamtschaden von rund 569.648 Euro. In 2022 entstand in bislang vier Vorfällen allein bis zum Stichtag am 7. Juli bereits ein Gesamtschaden von rund 602.480 Euro.
Hierzu erklärt Clemens: „Es finden in Nordrhein-Westfalen Geldautomatensprengungen in jährlich dreistelliger Anzahl statt – seit zwei Jahren auch vermehrt im Rheinisch-Bergischen Kreis, zuletzt in Rösrath auf der Hauptstraße. Im Zeitraum von 2020 bis Mitte 2022 ist der Gesamtschaden im Kreis in diesem Bereich um über 60 Prozent gestiegen. Täter gehen dabei immer rücksichtsloser vor. Es werden Explosivsprengstoffe genutzt, die nicht nur Gebäude und umliegende Infrastruktur, sondern auch Menschenleben gefährden. Verschiedene Geldinstitute haben in Reaktion darauf den Betrieb von Geldautomaten im Außenbereich dauerhaft eingestellt.“
Aus der Anfrage (siehe Anhang) geht außerdem hervor, dass es sich bei den ermittelten Tatverdächtigen überwiegend um Personen mit niederländischem Pass und unterschiedlichen Herkunftsländern in Europa und Nordafrika handelt, die über die Westgrenze kommen. Hierzu Clemens: „Die Westgrenze ist nachweislich ein Brennpunkt der transnationalen Kriminalität. Kriminelle Banden, die sich auf Sprengungen von Geldautomaten spezialisiert haben, begehen diese Taten besonders in NRW grenzüberschreitend. Die AfD-Landtagsfraktion wird weiterhin energisch dafür streiten, dass sich die Landespolitik auf Bundesebene endlich für eine Verstärkung der Bundespolizei an der NRW-Westgrenze und für eine ausnahmslose Zurückweisung unberechtigter Personen an den deutschen Außengrenzen einsetzt.“