Stegner die Grenzen aufgezeigt

Stegner die Grenzen aufgezeigt

AfD Rheinland-Pfalz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ralf Stegner (SPD)

AfD-Rheinland-Pfalz | 23.04.16

Die rheinland-pfälzische AfD hat erfolgreich den Rechtsweg beschritten und eine einstweilige Verfügung gegen SPD-Bundesvize Ralf Stegner erwirkt, bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro die Aufstellung falscher Behauptungen über die AfD zu unterlassen. Stegner musste die Kosten des Verfahrens tragen. Stegner hatte in einem Interview mit dem TV-Sender N24 fälschlicherweise behauptet, die AfD sei „für die Todesstrafe für demokratische Politiker.“ Diese Lüge darf er nun nicht mehr verbreiten.

Kommentar:

Man kann dem Kommentar des Landesvorsitzenden Uwe Junge nur zustimmen:
„Natürlich möchten wir uns in erster Linie politisch mit unseren politischen Gegnern auseinandersetzen. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen werden wir aber weiterhin mit aller Schärfe juristisch vorgehen. Wir hoffen, dass die etablierten Parteien in Zukunft von derartigen Diskreditierungsversuchen absehen und wir uns im Plenarsaal statt vor Gericht begegnen.“

(2000)