Unabhängigkeit der Justiz? Die EU sollte nicht nur nach Polen und Ungarn schauen.
Justiz-Skandal in MV – Richter von Schwesigs Gnaden?
Kommentar:
Der Artikel stammt zwar aus dem Jahr 2019, aber das macht die Sache auch nicht besser. Auf jeden Fall wirft er noch einmal die Frage auf, ob bzw. wie unabhängig in Deutschland die Justiz von der Politik ist.
Die Position der AfD ist da wieder einmal – im Interesse der Bürger – absolut eindeutig. Im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2021 kann es jeder nachlesen. Unter den Überschriften „Die Gewaltenteilung gewährleisten“ und „Entpolitisierung der Justiz“ heißt es auf Seite 15:
„Zahlreiche Gesetze und die politische Praxis haben die Gewaltenteilung in Deutschland als Kernelement des Rechtsstaats über die Jahre in Gefahr gebracht und zu einer überbordenden Staatsgewalt geführt: Ehemalige Politiker auf Richterstühlen, Abgeordnete, die zugleich Kanzler, Ministerpräsident oder Minister sind und sich insoweit selbst kontrollieren, sowie parteipolitische Netzwerke, die durch verbotene, verfassungswidrige Ämterpatronage entstehen, können nicht länger toleriert werden. Öffentliche Ämter sind ausschließlich nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung” zu vergeben (Art. 33 Abs. 2 GG).
Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.“
Ironische Frage: Beweisen diese Passagen aus dem Wahlprogramm der AfD nicht eindeutig, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und daher unbedingt vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss?
Sachliche Frage: Zeigen diese Passagen nicht, warum die „demokratischen“ Parteien absolut kein Interesse haben, sich mit den Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen? Wollen sie nicht vielmehr mit allen Mitteln verhindern, dass Wähler die Positionen der AfD kennen lernen und gut finden?
Schlussfrage: Hat Frau Schwesig nicht auch in jüngster Zeit juristische Probleme im Zusammenhang mit Nord Stream 2 ?
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