Unfassbar! Und nur die AfD stellt kritische Fragen?

Unfassbar! Und nur die AfD stellt kritische Fragen?

Verfassungsrichterin bleibt in der Antikapitalistischen Linken

DIE WELT | 19.05.20

Erst im zweiten Anlauf wurde Barbara Borchardt vom Landtag in Schwerin zum neuen Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern gewählt […].
Der holprige Start […] war Vorwürfen geschuldet, Borchardt sei Mitgründerin einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, der Antikapitalistischen Linken (AKL). Im jüngsten Bundesverfassungsschutzbericht wird die […] als „extremistisches“ Beobachtungsobjekt geführt. Die AKL fordere einen „grundsätzlichen Systemwechsel sowie die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch einen Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen“, bemängelt der Geheimdienst. Im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern taucht die Gruppierung hingegen nicht auf.
Vor allem die […] AfD nahm Anstoß an der Personalie, doch auch einige CDU-Politiker verweigerten Borchardt zunächst [!!!] die Zustimmung. […]
Die Ziele der AKL stünden nicht im Gegensatz zum Grundgesetz, […] sagt die 1976 in die SED eingetretene Politikerin, die nach dem Mauerfall zunächst für die PDS und später für die Linke aktiv war. Die 64-Jährige stellt sich auch explizit hinter die vom Verfassungsschutz als extremistisch betrachteten Ziele der AKL […].
Die beiden Regierungsparteien in Mecklenburg-Vorpommern wollen sich nicht äußern. […] Borchardt verneint auch die Frage, ob sie sich im Plenum und im Rechtsausschuss gegenüber Politikern der SPD und CDU für ihr AKL-Engagement habe erklären müssen, bevor die ihre Zustimmung zur Wahl ins Verfassungsgericht zusagten. […] Lediglich die AfD habe kritische Fragen gestellt.
Schon einmal hatte Borchardt überregional für Aufsehen gesorgt, als sie mit zwei weiteren Linke-Abgeordneten bei einer Gedenkminute zum 50. Jahrestag des Mauerbaus 2011 sich nicht von ihrem Stuhl erhob.

Kommentar:

Wussten Sie das, dass in Deutschland die „Mitbegründerin einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung“ mit den Stimmen von SPD und CDU zum Mitglied in einem Landesverfassungsgericht gewählt worden ist? Haben Sie das überhaupt für möglich gehalten? Müsste Frau Merkel nicht fordern, dass die Wahl rückgängig gemacht wird?
Dazu der Leserkommentar eines anderen WELT-Artikels vom gleichen Tag:
„Während gerade versucht wird, der einzigen Oppositionspartei den Garaus zu machen, wird in MV eine Altkommunistin zur Landesverfassungsrichterin gewählt […] Finde den Fehler.“

 

Sehr interessant ist (wird aber leicht überlesen) ist noch folgende Information: „Im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern taucht die Gruppierung hingegen nicht auf.“
Was? Eine Gruppe, die im jüngsten Bundesverfassungsschutzbericht als extremistisches Beobachtungsobjekt geführt (wird), taucht im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht auf?
Das hat nicht nur ein Geschmäckle, sondern hat System. Darauf haben wir in dieser Presseschau schon einmal hingewiesen. Beleg: Die Tagespost am 03.01.20
https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Nur-die-halbe-Wahrheit;art315,204336

 

Übrigens gab es schon im März in Berlin einen ähnlichen Fall: „Ulrike Lembke zur neuen Verfassungsrichterin gewählt“
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/03/ulrike-lembke-zur-verfassungsrichterin-in-berlin-gewaehlt.html
Dort liest am u.a.: „Im Abgeordnetenhaus ist es normalerweise üblich, die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidaten möglichst parteiübergreifend zu wählen, nachdem sie sich bei den Abgeordneten vorgestellt haben.“

 

Dazu zwei interessante Leserkommentare:
1) „Die, welche die (Grund)Rechte der Bürger gegenüber dem Staat sicherstellen sollen (die Verfassungsrichter), werden von denen gewählt, gegen die der Bürger im Zweifel Klagt (der Staat). Nee das is mega unparteiisch. Warum bin ich der einzige dem das aufstößt?“
2) „Richter sollten nicht von Politikern gewählt werden und schon gar nicht Verfassungsrichter vom Gesetzgeber. Der Interessenskonflikt schreit einen ja förmlich an.“

 

Das sieht die AfD genauso. Sie hat eine ganz klare Position, die aber kaum jemand kennt (weil die anderen Parteien eine inhaltliche Auseinandersetzung scheuen). In ihrem Grundsatzprogramm kann man unter Punkt 3.2 nachlesen:
„Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.“
https://www.afd.de/grundsatzprogramm/

 

Ist dies nicht wieder ein Beleg dafür, dass die AfD „undemokratisch“ ist?

(1220)