Liebe Mitglieder und Freunde der AfD,
bei der Ermittlung von Ergebnissen vergangener Wahlen haben sich häufig Unstimmigkeiten ergeben. Diese gingen, wen wundert es, meist zu Lasten unserer Partei. Wir dürfen uns damit auf gar keinen Fall abfinden. Ihr Landesvorstand bittet Sie daher eindringlich, sich am 26. Mai als Wahlbeobachter zu betätigen.
Dazu möchten wir Ihnen einige Hinweise mit auf den Weg geben:
- Gemäß § 47 Europawahlordnung (EuWO) hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Der Wahlvorstand muss Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren, und zwar so, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.
- Sie müssen sich nicht damit zufriedengeben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.
- Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch, etwa nach Ende des Wahlvorgangs, rausschicken lassen. Die Auszählung hat ohne Unterbrechung im Anschluss an die Wahl stattzufinden!
- Bitte verhalten Sie sich ruhig. Melden Sie Unrichtigkeiten sofort dem Wahlvorstand.
- Fertigen Sie Notizen von den Auszählungsergebnissen für einen späteren Abgleich mit dem veröffentlichten Wahlergebnis.
- Bei unrechtmäßigem Verhalten des Wahlvorstands ist der Kreiswahlleiter sofort zu benachrichtigen. Halten Sie dessen Durchwahlnummer bereit.
- Zum Schluss ein wichtiger Ratschlag aus gegebener Veranlassung: Machen Sie die Wahlbeobachtung auf keinen Fall ohne mindestens einen Zeugen Ihres Vertrauens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kreisvorstand
AfD Rheinisch-Bergischer Kreis