Was viele schon längst vermutet haben
Hessen und NRW: Polizei darf Vergehen von Flüchtlingen nicht öffentlich machen
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 09.01.16
Die deutschen Polizeibehörden haben offenbar die Anweisung bekommen, über Vergehen von Flüchtlingen nichts in die Öffentlichkeit zu geben. Straftaten mit Bezug zu Asylbewerbern würden sofort zu Seite gelegt, sagt ein Polizeibeamter aus Frankfurt/Main.
Kommentar:
Wenn diese Informationen korrekt sind, gilt dann nicht?
1. Auch das gezielt Verschweigen ist eine Form der Lüge und der Missachtung mündiger Bürger.
2. Die Verantwortlichen müssen sofort zurücktreten oder entlassen werden.
(1753)