Wenn Masken im Flugverkehr, dann auch für die Urheber des Gesetzes!

Prof. Dr. Harald Weyel, Kreissprecher RBK, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes und Bundestagsabgeordneter
Foto © AfD

Am Montag, den 22.08. wurden Bilder von Robert Habeck und Olaf Scholz veröffentlicht, auf denen sie keine Maske in einem Flugzeug der Luftwaffe auf einer Reise nach Kanada trugen. Der Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes sieht eine Maskenpflicht im Flugverkehr vor. Heute zog ich daraus Konsequenzen und zeigte Habeck und Scholz wegen der entsprechenden Ordnungswidrigkeit an.

Wenn die Ampel-Koalition die Bürger im Namen der Gesundheit mit kleinlichen Regelungen gängelt, müssen ihre Vertreter dieselben Irritationen ertragen, die sie ihren Mitbürgern zumuten. Die Maskenpflicht im Luftverkehr gehört aufgehoben, aber bis dahin gilt sie auch für den Bundeskanzler und seine Minister.

Deswegen habe ich Olaf Scholz und Robert Habeck wegen eines Verstoßes gegen ihr eigenes Gesetz angezeigt.

Wenn gleiches Recht für alle gilt, müssen sie ein Bußgeld zahlen.