Wie politisch unabhängig ist das BVG noch und wessen Interessen vertritt es?

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Die bedauerliche Naivität des Bundesverfassungsgerichts

Cicero | 07.12.22

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die EU durfte sich mit 750 Milliarden Euro verschulden, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU) zu finanzieren. […] Zwar, so führt das Bundesverfassungsgericht aus, gebe es in der Tat in den EU-Verträgen ein „allgemeines“ Verschuldungsverbot. Aber es gebe kein „absolutes“ Verschuldungsverbot. Und mit diesem eines Winkeladvokaten würdigen Kunstgriffs wird die Tür für die Verschuldung der EU weit aufgestoßen.
Widerspruch kam nur in einem Sondervotum des Verfassungsrichters Peter Müller, der seinen Richterkollegen vorwirft, ohne die erforderliche rechtliche Grundlage „den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Änderung der europäischen Finanzarchitektur“ hinzunehmen.

Kommentar:

Statt eines eigenen Kommentars sei empfehlend auf die Leserkommentare im Cicero hingewiesen.

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