Wie verrückt ist denn das? Schöne neue Welt?
Die gefährliche Genderpolitik von Grünen und Liberalen
So sollen Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs gegenüber einem Standesbeamten erklären können, „dass die Angaben zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag“ durch eine andere „ersetzt oder gestrichen werden soll“. Weiter heißt es in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)“: Für Personen, die „geschäftsunfähig sind oder noch nicht 14 Jahre alt“ sind, könne zwar nur ein „gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgegeben“. Verweigere dieser jedoch „die Abgabe der vom Kind gewünschten Erklärung“, dann ersetze „das Familiengericht die Erklärungsabgabe, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht“ dem „Kindeswohl nicht widerspricht“.
Dasselbe soll auch für die Änderung des Vornamens gelten. […]
Und mehr noch: Sollten die Eltern anschließend dennoch „vorsätzlich oder fahrlässig“ den „zuvor geführten Vornamen“ verwenden oder „sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung“ beziehen, begehen sie nach Ansicht der Grünen, eine „Ordnungswidrigkeit“, die „mit bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden“ kann.
Kommentar:
Wissen Sympathisanten der Grünen davon und tragen sie das wirklich mit? Was kann da auf Eltern zukommen? Was sagen junge Eltern dazu?
Auch hier bietet die AfD als einzige Partei eine klare und eindeutige Alternative. Sie ist im Programm zur Bundestagswahl im September am Ende des Kapitels zur Familienpolitik nachzulesen:
„Das Geschlecht wird durch die Geschlechtschromosomen bestimmt. Wir sehen es kritisch, dass „Geschlechtsumwandlungen“ zunehmend bagatellisiert werden. Geschlechtsumwandlungen bei Kindern und Jugendlichen lehnen wir ab. Eine so schwerwiegende Entscheidung darf nur mit der Reife und Einsichtsfähigkeit des Erwachsenenalters getroffen werden.“
https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/05/2021-05-27-AfD-Bundestagswahlprogramm-2021.pdf
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