Will man in Berlin wirklich nicht wissen, was im islamischen Religionsunterricht gelehrt wird?
AfD scheitert mit Antrag zu islamischem Religionsunterricht
Kommentar:
In NRW darf – auch in Religion – nur nach Lehrplänen unterrichtet werden, die vom Land genehmigt sind. Sollte das in Berlin anders sein und jeder machen dürfen, was er will? Kaum zu glauben.
Es sei aber an den Auszug aus der Berliner Zeitung vom 17.02.17 erinnert, wo zu demselben Sachverhalt zu lesen ist:
„Hinterher, im kleineren Kreis, räumen Abgeordnete von SPD und Grünen ein, dass man eigentlich nicht genau wisse, was im Islamkunde-Unterricht so alles passiert. Seit zwei Jahren habe kein Schulaufsichtsbeamter mehr den Islam-Unterricht unangemeldet besucht. […] So ist das in weiten Teilen der Berliner Zivilgesellschaft und in der Landespolitik: Was womöglich wirklich dort stattfindet, will man lieber gar nicht wissen.“
Klar, dass man dann auch keine Anhaltspunkte findet, dass der islamische Religionsunterricht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Dazu wiederum passt auch der Kommentar von K. Rüdiger Durth in der Kölnischen Rundschau vom 14.01.17:
„Wenn man sich […] die Arbeitshilfe ‚Weggemeinschaft und Zeugnis im Dialog mit Muslimen‘ anschaut, die gerade in den Kirchengemeinden beraten wird und von der Landessynode 2018 verabschiedet werden soll dann zeigt sich eine theologische Blutleere, die einem angst und bange werden lässt. Sie ist nicht mehr als eine Anbiederung an die selbstbewusster gewordenen muslimischen Mitbürger mit der vereinfacht ausgedrückten Forderung „seid nett zueinander“.
(1983)