AfD weist Verfassungsgericht in seine Schranken
PRESSEPORTAL | 28.03.23
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht ausgewählten Journalisten des privaten Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“ vorab Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungen zur Verfügung, was durch Recherchen des Tagesspiegel öffentlich wurde. Die AfD hatte gegen diese Praxis Klage eingereicht, allerdings zunächst erfolglos. Nun gibt das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es diese Praxis zumindest vorläufig nicht mehr anwenden wird.
Kommentar:
Die selbst ernannten „demokratischen“ Parteien rügen Regierungen anderer Länder wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Standards, haben sich aber bisher nicht aufgeregt, dass unser Verfassungsgericht bisher – man glaubt es kaum – nur ausgewählten Journalisten vorab Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungen zur Verfügung gestellt hat.
Wozu diese Praxis? Man ahnt die Antwort.
Nun hat das Verfassungsgericht diese Praxis – „zumindest vorläufig“ – wieder eingestellt.
Warum???
Offenbar haben die „Verfassungsfeinde“ (die AfD) das Verfassungsgericht zu der Einsicht gezwungen, dass das Verfassungsgericht gegen die Verfassung verstoßen hat.
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