Angemessen – ja oder nein?

Angemessen – ja oder nein?

Polizei durchsucht Wohnung von AfD-Politiker

Spiegel-online | 14.10.16

Vor einem Jahr hatte Mandic auch noch ein Schwarz-weiß-Bild des Kriegsverbrecherprozesses von Nürnberg auf seiner Facebook-Seite gepostet und darin die Köpfe der 1945/46 von den Alliierten angeklagten NS-Größen durch die Konterfeis heutiger Politiker ersetzt. […] Diese Fotomontage hat für den Anwalt nun ein Nachspiel. Denn Roth, Hofreiter, Özdemir, Fischer und Stegner stellten laut einer Pressemitteilung von Mandic Strafanzeigen gegen ihn wegen Beleidigung. Bereits am Donnerstag wurde die Wohnung – und nach Mandics Angaben auch die Räume seiner Bürogemeinschaft in Freiburg – von der Polizei durchsucht.

Kommentar:

Man braucht wohl nicht darüber zu diskutieren, dass ein derartiges „Produkt“ eines AfD-Politikers in vielerlei Hinsicht mehr als problematisch ist – auf jeden Fall ist es entbehrlich und schadet der Partei. Daher sollte die Führung der AfD in ihren Landesverbänden immer wieder darüber diskutieren, wie man damit umgeht.
Unabhängig davon stellen manche Leserkommentare die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Vorwurf („Beleidigung“) und „Hausdurchsuchung“.
Aber lesen Sie die Diskussion im Forum des Spiegel selbst. Interessant. Ein Beispiel:
„Auf dass es klar sei: Ich mag den Beschuldigten, seine Tat und seine Partei nicht und auch nicht zahlreiche seiner anderen Äußerungen. — Immer mehr verkommt das Wort „Staatsanwaltschaft“ zu einem Synonym für „lächerliche Behörde“. Wegen des Vorwurfs einer Beleidigung eine Wohnung zu durchsuchen ist lächerlich, übertrieben bis an die Grenze zum Amtsmissbrauch, eine verantwortungslose Verschleuderung öffentlicher Mittel und eine karriereplanerisch und bzw. oder politisch motivierte Dummheit und Anmaßung. Wären der Beschuldigte und die Geschädigten Unbekannte, wäre mit Sicherheit niemandes Wohnung durchsucht worden und auch so ein angemessenes Verfahren eröffnet worden – wie es sich eben gehört in einem Rechtsstaat, in dem per definitionem nicht hysterisch überreagiert wird. Von solchem Unsinn profitieren nur drei: der Beschuldigte, seine Anhänger, der profilierungsbedachte Staatsanwalt, aber sicher nicht der Staat, den Letzterer vertreten sollte. Für diese simple, dumme Tat korrekt und ausreichend gewesen wäre eine Untersuchung ohne diesen schwerwiegenden Eingriff. Das müssen sich auch Gegner des Beschuldigten eingestehen, wenn ihnen der Rechtsstaat etwas wert ist.“

(2003)