Armutszeugnis für die etablierten Parteien

Armutszeugnis für die etablierten Parteien

Erfolg für AfD in Karlsruhe: Die Parteien haben die Quittung bekommen

FAZ | 22.02.23

Alle erlaubten Parteien – und das sind alle, das letzte Parteiverbot ist 70 Jahre her – haben das Recht, vom Staat gleich behandelt zu werden, sich zu versammeln, dafür einen Raum zu bekommen, finanzielle Mittel im Rahmen der Regeln zu beziehen. Kurz: Sie haben das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. […]
Die etablierten Parteien haben nun die seit Jahren absehbare Quittung dafür bekommen, dass sie der AfD die Millionen, die sie sich selbst seit Jahren für ihre sehr parteinahen Stiftungen zugeschanzt haben, ohne gesetzliche Grundlage verweigern. Sie sollten nun aber nicht einen weiteren erwartbaren Fehler machen: Ein Gesetz verabschieden, aus dem hervorgeht, dass sie der AfD-Stiftung dann eben künftig auf gesetzlicher Grundlage das Gütesiegel verweigert. Der Gesetzgeber muss nun die Kriterien für den Empfang staatlicher Stiftungsförderung und die Höhe der Zuwendungen regeln. Kungelrunden reichen dazu nicht.

Kommentar:

Die FAZ spricht wenigstens an dieser Stelle noch einmal klar aus, was in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte, es aber bei uns offensichtlich nicht ist.

Etwas Anderes muss man aber auch mit aller Deutlichkeit festhalten: Das Karlsruher Urteil beweist, dass die etablierten Parteien mit ihrer Kungelei über Jahre hinweg gegen die Verfassung verstoßen haben! Sie hätten es sicher auch weiterhin getan, wenn die AfD sie nicht verklagt hätte und sich für ein verfassungsgemäßes Verfahren eingesetzt hätte.
Das hat die AfD übrigens schon in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 (!!!) unter der Überschrift „Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen“ formuliert:
„Die verdeckte Parteienfinanzierung, zum Beispiel durch Stiftungen, ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen Euro aus. Das entspricht dem Vierfachen der eigentlichen verfassungsgerichtlich aus gutem Grund beschränkten Parteienfinanzierung. Die AfD will daher, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und begrenzt wird.“
Genau das aber scheuen die etablierten Parteien wie der Teufel das Weihwasser – und haben die Steuerzahler zahlen lassen.

Hier noch die Stellungnahme der AfD zum Karlsruher Urteil:

Peter Boehringer/Mariana Harder-Kühnel: Das Urteil zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist ein Erfolg für die Demokratie



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