Der größte Feind der Scheinheiligkeit ist das Internet – es vergisst nicht
Nahles-Offensive – Mindestlohn-Kontrolleure sollen Schusswaffen tragen
Bewaffnete Mindestlohn-Kontrolleure, die künftig mit Maschinenpistolen Geschäfte, Bäckereien oder Hotels umzingeln? Diese Vorstellung irritiert. „Das ist ein ganz normaler Vorgang“, heißt es dagegen aus den Bundesministerien für Arbeit und Finanzen auf Anfrage von manager magazin online.
Kommentar:
Das kann doch nicht wahr sein: Zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns nach innen sollen die Kontrolleure „wie die anderen Zollkollegen auch an der Schusswaffe ausgebildet und eingesetzt werden.“ Und keiner aus den etablierten Parteien schreit auf! Keine Empörung in den Medien!
Bei der Grenzsicherung nach außen soll dagegen schon das sich Berufen auf ein bestehendes Gesetzes („Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)) böse sein? Dort heißt es: „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.“
Nur darauf hat Frau Petry hingewiesen und dazu noch gesagt: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen.“
Übrigens ist das zitierte Gesetz erst 2015 teilweise geändert worden – und wer war bzw. ist der verantwortliche Jusizminister?
(1890)