Die AfD wirkt: Auf einmal wird „der“ Islam differenziert betrachtet

Die AfD wirkt: Auf einmal wird „der“ Islam differenziert betrachtet

Islam und Grundgesetz – Das Wagnis der Religionsfreiheit

FAZ | 04.05.16

In der Auseinandersetzung mit „dem“ Islam ist deshalb die entscheidende Frage, um welchen Islam mit welchen Ansprüchen es sich handelt. Der Islam als blutig durchgesetzte Staatsreligion oder als Terrorideologie, die keinen anderen Glauben zulässt und Abtrünnige drakonisch bestraft, hat in Deutschland sicherlich keinen Platz. Für den Staat bedeutet das: Seine Institutionen müssen genau(er) hinschauen, wer ins Land kommt, von wem eine Gefahr ausgeht. Wenn in bestimmten Moscheen zum Terror aufgerufen wird, müssen diese beobachtet werden. Religiöse Vereine und „Glaubensgemeinschaften“ müssen verfolgt und verboten werden, deren Ziel auf die gewaltsame Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist.

Kommentar:

Ach, auf einmal gibt es doch tatsächlich einen „Islam als blutig durchgesetzte Staatsreligion oder als Terrorideologie, die keinen anderen Glauben zulässt und Abtrünnige drakonisch bestraft“! Und der hat in Deutschland auf einmal keinen Platz mehr – und zwar „sicherlich“! Das sind neue Töne. Und noch eine Kleinigkeit im Text, die Beachtung verdient: Unsere „Institutionen“ (warum nennt man die Verantwortlichen nicht beim Namen?) müssen – laut FAZ – nicht nur „genau“ hinschauen, wer da kommt, sondern sie müssen „genau-er“ hinschauen. Sie haben das nach Ansicht der FAZ also bisher nicht genau genug gemacht!!!
Es wird auf einmal sogar nicht mehr geleugnet, dass es „Religiöse Vereine und ‚Glaubensgemeinschaften‘“ gibt, „deren Ziel auf die gewaltsame Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist.“ Hört! Hört! Sie – so die FAZ – „müssen verfolgt und verboten werden.“
Das aber provoziert die Frage: Werden sie schon „verfolgt und verboten“ (denn es gibt sie ja offensichtlich!) oder sollen sie in Zukunft „verfolgt und verboten“ werden? Warum nicht ab sofort?
Letzte Frage: Hat die FAZ schon bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sie es mit der geforderten „Verfolgung“ und dem geforderten „Verbot“ hält?

Übrigens hat die AfD schon in ihrem Programmentwurf (den die FAZ seit der Veröffentlichung kennt!) darauf hingewiesen: „In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt, deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten und die als extremistisch verboten werden müssen.“
Und was ist geschehen, liebe FAZ? Wie immer – nichts! Nun aber wirkt die AfD – und das ist gut so.

(1911)