Die Umwelt muss geschützt werden – von anderen für mich, aber nicht von mir
Moderner Ablasshandel
Cicero | 14.02.19
Die Bauern sollen ausbaden, was die Industriegesellschaft zu verantworten hat: Sie allein sollen den Artenschwund stoppen. Denn die grünen Städter wollen blühende Wiesen – und natürlich weiterhin eine kostengünstige Vollversorgung, ohne selbst Verzicht zu üben. […] Wer will schon nicht Bienen-Schützer sein? Die gibt es vor allem in den Großstädten. […] In ländlichen Regionen sind es dagegen oft nur rund zehn Prozent. Kurzum: Je weiter entfernt von der Mühsal des Nährstandes, desto rigider die Forderung nach mehr Naturschutz. Die Städter wollen am Wochenende mit ihren SUV zu den Blumenwiesen fahren und Bienen summen hören. Den Landwirten wollen sie auferlegen, wann (erst ab 15. Juni) und wie (nicht von außen nach innen) sie das Grünfutter für die Kühe zu mähen haben; derweil macht in den eigenen Garten der Rasenroboter den Insekten den Garaus oder rauben mit ihren zu Steinwüsten verödeten Vorgärten den Käfern und Ameisen die Lebensgrundlage. […] Spannend dürfte etwa sein, ob die Ausweitung der Uferschutzzonen auch dann noch so hartnäckig gefordert wird, wenn dadurch der grün-affinen Spaßgesellschaft das lärmende Baden oder Grillen an Isar und Donau untersagt wird. […] Bundesweit steht inzwischen jedes vierte Windrad in einem Schutzgebiet, wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ermittelt hat. Auch das gefährde den Artenschutz. Doch davon ist in der hitzig geführten Debatte kaum etwas zu hören.
Kommentar:
Wieder ein brillanter Artikel des Cicero, der manche „Verlogenheit“ in der Diskussion um den Umweltschutz offenlegt.
Wie können z.B. die Grünen mittragen, dass „bundesweit inzwischen jedes vierte Windrad in einem Schutzgebiet (steht)“?
Sollten die Grünen nicht mit der AfD koalieren, da schon im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswal 2017 gefordert wird:
„Solange das EEG noch nicht abgeschafft ist:
• sollen keine EE-Anlagen in Wäldern und Schutzgebieten errichtet werden
• sollen keine Vorrangflächen für Windenergieanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger ausgewiesen werden
• soll der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung um das 10-fache der Gesamthöhe betragen“
(1869)