Ein alter wei(s)ser Mann spricht Klartext

Ein alter wei(s)ser Mann spricht Klartext

Die AfD ist keine verfassungswidrige oder gar zu verbietende Partei, so Staatsrechtler Rupert Scholz

wallstreetONLINE | 13.01.24

Dass der Nationalsozialismus verfassungsfeindlich ist, dass der Nationalsozialismus bekämpft werden muss, ist selbstverständlich für eine Demokratie. Aber für eine Demokratie sind auch selbstverständlich die Meinungsfreiheit und das Recht des Einzelnen, sich politisch zu artikulieren oder auch gegebenenfalls zu organisieren, etwa in einer konservativen, einer rechten Richtung. Wer dies von vornherein mit Begriffen wie Nazi versieht oder beschimpft, der betreibt ein gefährliches Spiel. Er bekämpft nicht, was er zu bekämpfen vorgibt, sondern er bekämpft die Meinungsfreiheit. […]
Heute wird allzu leichtfertig, undemokratisch, aus meiner Sicht unverantwortlich darüber spekuliert, ob man die AfD verbieten kann. Die AfD ist in der Form, in der sie heute besteht, keine verfassungswidrige oder gar zu verbietende Partei. […] Manchmal hat man auch den Eindruck, es geht hier um das Bekämpfen einer Partei, gegen die man in der politischen Auseinandersetzung aktuell nur schwer besteht und der man sich als eines unbequem gewordenen Gegners mit nicht mehr verfassungsmäßigen Mitteln entledigen will. […]
Es gibt in der AfD auch rechtsextreme Strömungen oder einzelne Mitglieder, die man rechtsextrem nennen kann. Das ist sicherlich richtig. Der Verfassungsschutz hat das Recht und gegebenenfalls die Pflicht, solche Entwicklungen zu beobachten, aber er hat nicht das Recht, damit in die Öffentlichkeit zu gehen und auf die allgemeine politische Auseinandersetzung in politisch gewünschter Weise Einfluss zu nehmen. […]

Kommentar:

Hinweis:
Den vollständigen Text bekommen Sie, wenn Sie den roten Text „Staatsrechtler Rupert Scholz: „Der Staat hat kein Meinungsmonopol“ anklicken.

Kommentar:
Eine klare und nach allen Seiten kritische Stellungnahme eines gestandenen Staatsrechtlers und Politikers. Vorbildlich!

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