Ein Beispiel für die Doppelmoral der Grünen
CSU und Freie Wähler wollen AfD-Kandidaten für Verfassungsgericht durchwinken
Kommentar:
Der Artikel enthält wirklich ein entlarvendes Beispiel für die Doppelmoral der Grünen!
Denn: 2020 wurde im Landtag von MV Barbara Borchardt (Die Linke) von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt – also auch von den Grünen!
Eigentlich ein unglaublicher Vorgang, auf den wir schon im Flyer der AfD-RBK zur Bundestagswahl 2021 hingewiesen haben.
Barbara Borchardt hat nämlich die „Antikapitalistische Linke“ mitbegründet und ist darin noch aktiv. Diese linksextreme Organisation wird vom Bundesverfassungsschutz beobachtet!
Merke: Eine überzeugte Kommunistin, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, wurde von den „demokratischen“ Parteien als Verfassungsschützerin berufen! Allein die AfD hat dagegen gestimmt und wollte sie im Nachhinein noch abberufen. Es fand sich aber keine Mehrheit.
Merke: Die Grünen haben für Barbara Borchardt gestimmt und gegen ihre Abberufung! Und nun tönen Sie in Bayern: „Feinde unserer freiheitlichen Verfassung haben in einem Verfassungsgericht nichts zu suchen.“ Mehr an Doppelmoral geht nicht!
Ausdrücklich sei hier auch noch einmal auf den Artikel der NZZ vom 29.05.2020 hingewiesen. Sie werden staunen!
https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-barbara-borchardt-zeigt-dass-die-linke-das-grundgesetz-nur-dann-im-munde-fuehrt-wenn-es-ihr-nuetzlich-erscheint-ld.1558067
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