Ein Lob für die Justiz

Ein Lob für die Justiz

1,8 Millionen Ruhegehalt für Ex-RBB-Chefin? Arbeitsgericht zieht der Gier den Stecker!

AfD-Kompakt | 21.09.23

Justitia ist bekanntlich blind – das erspart ihr einerseits, sich das öffentlich-rechtliche Propagandafernsehen anschauen zu müssen. Und andererseits kann sie tatsächlich gerechte Urteile gegenüber Fernsehbossen fällen, die den Hals nicht voll bekommen. So geschehen im Streit um das Ruhegehalt der geschassten RBB-Direktorin Susann Lange. Die war der Ansicht, ihr stünden 1,8 Millionen Euro bis zur Rente zu. Das Berliner Arbeitsgericht holte sie jetzt auf den Boden der Realität zurück: Den kompletten Arbeitsvertrag, auf den sich Lange beruft, bezeichnete das Gericht als sittenwidrig. Ein ähnliches Urteil erging erst vor kurzem gegen den Ex-Verwaltungsdirektor des RBB, Hagen Brandstätter. Auch dessen Vertrag wurde als „sittenwidrig“ bezeichnet. Da drängt sich die Frage auf, wie solche Verträge überhaupt zustande kommen.

Kommentar:

Rundfunkräte: Außer Spesen nichts gewesen? Wie können in einem öffentlich-rechtlichen Sender „sittenwidrige Arbeitsverträge“ durchgewunken werden? Und: Gibt es das auch bei anderen Sendern? Wird das überprüft?

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