Ethische Frage auf einen Verwaltungsakt reduziert?

Ethische Frage auf einen Verwaltungsakt reduziert?

„Staat darf nicht Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung sein“

Die Tagespost | 03.03.17

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte das Urteil [des Bundesverwaltungsgerichts] als unverantwortlich. „Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich“, so BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Zu welchen Verwerfungen dieses Urteil in der Praxis führen wird, zeigt allein die Frage, ob das BfArM nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden soll.“

Kommentar:

Wenn von „Werten“ gesprochen wird, fragt man sich immer häufiger, welche Werte in unserer Gesellschaft eigentlich noch gelten und – wie in diesem Fall – ob Gerichte, also Juristen, einfach beschließen können, „dass nun staatliche Instanzen in Deutschland sich anmaßen [dürfen], darüber zu entscheiden, ob sie ein menschliches Leben noch sinnvoll möglich oder wertvoll finden. […] Denn die aktive Zustimmung zur Selbsttötung durch den Staat ist ja nun zukünftig auf Antrag möglich. (M. Löhr, CDL).“ Kritik kommt auch vom Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Professor Axel W. Bauer: „Aus der Straflosigkeit des Suizids folgt aber nicht ein Rechtsanspruch des Bürgers gegen den Staat auf Überlassung eines tödlichen Giftes“.
Warum wird über ethische Fragen so wenig diskutiert?

(1920)