Haben wir keine anderen Probleme?

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Weidel: Maas stellt Mord zur Disposition

AfD-Presserklärung | 26.03.16

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können, wenn der Täter durch eine ’schwere Beleidigung‘, ‚zum Zorn gereizt‘ oder von einer ‚vergleichbar heftigen Gemütsregung‘ getroffen wurde. Schockierend ist aber auch, dass er deutsche Staatsbürger offenbar heimtückisch benachteiligt. Denn ginge es nach Maas, liefe anscheinend jeder Deutsche, der sich gegen Gewalt eines Menschen mit Migrationshintergrund zur Wehr setzt, Gefahr, sich dem Rassismus-Vorwurf auszusetzen. Und damit würde das neue, strafmildernde Gesetz für ihn nicht gelten.

Kommentar:

Sollte sich die Bundesregierung primär nicht um die Sorgen kümmern, die die Menschen wirklich bewegen? Außerdem: Was sind die Maßstäbe für eine „schwere“ Beleidigung oder eine „heftige“ Gemütsbewegung und dafür, dass jemand „zum Zorn gereizt“ worden ist? Und wer soll darüber entscheiden? Sind das nicht sehr vage und sehr subjektive Begriffe? Eine Gesellschaft braucht aber klare Regeln.

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