Kommt die Bundesregierung ihrer Plicht nach?
Di Fabio liefert Seehofer weitere Munition gegen Merkel
FAZ | 13.01.16
Di Fabio hebt hervor, dass das Grundgesetz die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraussetze: Der Bund dürfe zur Sicherung der Staatsgrenzen Hoheitsrechte auf die EU übertragen, bleibe aber im Falle des „nachweisbaren Leistungsverlusts europäischer Systeme“ in der Verantwortung für die „wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet“. Der Bund ist demnach aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
Kommentar:
Schon am 12.07.2012 schrieb der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof in der FAZ:
„Die EU steckt in der Krise, weil Recht missachtet wurde. Und wir spielen weiter mit dem Feuer: Eine Instabilität des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen. Wer das nicht begreift, dem hilft auch keine Zentralgewalt mehr.“
Noch Fragen, Frau Merkel?
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