Maaßen wird von seinem Nachfolger bestätigt: Es gibt für den Verfassungsschutz keine hinreichenden Gründe die AfD zu beobachten.

Maassen wird von seinem Nachfolger bestätigt: Es gibt für den Verfassungsschutz keine hinreichenden Gründe die AfD zu beobachten.

Rufe nach Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz

Reuters | 11.07.16

Reuters am 11.07.16 (!):
Die Forderungen aus der Politik nach einer Beobachtung von Teilen der rechtspopulistischen AfD durch den Verfassungsschutz werden lauter. Vertreter der Union wie auch von SPD und Grünen zeigten am Montag Sympathie für einen solchen Schritt.
Eine Sprecherin der Behörde sagte dagegen, es gebe “keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein”. Die AfD sei keine rechtspopulistische Partei.
Wohl aber werde beobachtet, ob Extremisten in die AfD und andere Parteien hineinwirkten und diese rechtsextremistisch beeinflussten.
Die Sprecherin machte deutlich, wenn sich der Verfassungsschutz Personen anschaue, dann geschehe dies nicht wegen einer AfD-Mitgliedschaft, sondern aufgrund rechtsextremistischer Bestrebungen. […]
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies auf Äußerungen von Minister Thomas de Maiziere, wonach die AfD im Ganzen keine extremistische Partei sei. Sobald Extremisten dort versuchten, einzudringen und Einfluss zu gewinnen, werde das selbstverständlich beobachtet.

Kommentar:

Was erfährt der Leser im Jahr 2016?
1. Forderungen aus der Politik nach einer Beobachtung von Teilen der AfD durch den Verfassungsschutz werden lauter.
2. Es gibt für den Verfassungsschutz “keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein”. Die AfD ist keine rechtspopulistische Partei.
3. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maiziere ist die AfD im Ganzen keine extremistische Partei.

Dementsprechend lehnt der Oberste Verfassungsschützer Maaßen eine Beobachtung der AfD ab. „Die AfD ist aus unserer Sicht derzeit keine rechtsextremistische Partei“, sagte Maaßen. Soweit Politiker sich in strafrechtlich relevanter Weise äußerten, sei das eine Sache für die Polizei und die Gerichte.“
Focus am 28.05.16
https://www.focus.de/politik/deutschland/derzeit-keine-rechtsextremistische-partei-oberster-verfassungsschuetzer-maassen-lehnt-beobachtung-der-afd-ab_id_5573098.html

 

Was hat sich seitdem geändert? Nichts!

Hier als Beleg ein Artikel bei t-online (15.01.19) unter der Überschrift „So begründet Verfassungsschutz die AfD-Entscheidung“.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_85088664/partei-will-sich-wehren-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-prueffall-ein-.html

 

Lässt man die „Nebelkerzen“ weg, kommt man zu folgendem (im langen Text gut versteckten) Ergebnis:
1. Die Anhaltspunkte für eine „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik“ [sind] nicht hinreichend verdichtet, um eine Beobachtung auch unter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln einzuleiten.“(Haldenwang)
2. Die Junge Alternative und die Vereinigung Der Flügel werden intensiver unter die Lupe genommen.

 

Konkret bedeutet das:
Der neue Chef des Verfassungsschutzes bestätigt seinen „entlassenen“ Vorgänger Maaßen: Es gibt auch nach drei Jahren keine hinreichenden Gründe, die AfD als Partei zu beobachten.

Interessant nun der Artikel vom 16.01.19 bei t-online:
„Der Verfassungsschutz sagt […], [die AfD] habe rund 30.000 Mitglieder, vertrete viele Positionen, und ihre offiziellen Programmpapiere sind sauber. Zwar sagen Funktionäre möglicherweise Verfassungswidriges, aber die Partei als Ganzes vertritt nicht klar solche Positionen.
Nun bearbeitet, und hier zeigt sich ein politischer Trick, das Amt die AfD als: „Prüffall“. Das ist keine formale Einstufung, das Amt darf weiterhin nur öffentlich zugängliche Quellen sichten und darf auch keine Personenakten anlegen. Es systematisiert nur seine bisherigen Beobachtungen.
Dadurch, dass es nun aber im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet wurde, wirkt es wie eine offizielle Statusänderung.“
t-online am 15.01.19
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_85091366/die-zeit-laeuft-fuer-die-afd-verfassungsschutz-sieht-extremismus-in-fluegel-und-ja.html

 

Und wieder einen Tag später erfährt man bei t-online:
„Die Entscheidung des Verfassungsschutzes wurde auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen wie Äußerungen von AfD-Politikern getroffen.“
t-online am 16.01.19
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_85088664/partei-will-sich-wehren-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-prueffall-ein-.html

 

Merke:
Wird von vielen Menschen die öffentlich angekündigte Prüfung (nicht Beobachtung!) nicht so verstanden, dass es sich um einen neuen Auftrag an den Verfassungsschutz handelt – nach dem Motto „Neue Besen kehren gut“?
Könnte man es nicht auch als „lupenreine Propaganda“ (oder mit t-online als „politischen Trick“) bezeichnen, wenn der neue Chef verkündet, dass die AfD nun „ein Prüffall“ sei? Warum? Die AfD wird öffentlich (das hat es vorher noch nie gegeben!) zum Prüffall erklärt „auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen“.

 

Das heißt im Klartext: Es wird geprüft, weil schon monatelang geprüft worden ist! Oder anders: Eine monatelange Prüfung hat ergeben, dass nun geprüft werden soll.

Wie glaubhaft (bzw. lächerlich) ist dann die Erklärung von Innenminister Seehofer, es gehe nicht um eine politische, sondern eine fachliche Entscheidung des Verfassungsschutzes.

Wie groß muss die Angst von CDU/CSU und SPD vor der Europawahl und vor den kommenden Landtagswahlen sein!

 

Wissen Sie übrigens auch: „Verfassungsschützer greifen auf Antifa-Recherchen zurück“
https://www.focus.de/politik/deutschland/afd-gutachten-verfassungsschuetzer-greifen-auf-antifa-recherchen-zurueck_id_10212385.html

(1523)