Rein sachliche Klarstellung

Rein sachliche Klarstellung

Einstweilige Verfügung – Björn Höcke erringt Erfolg vor Gericht

Der Spiegel | 23.03.20

Der Verfassungsschutz führt Björn Höcke als Rechtsextremisten. Doch eines ist nicht erlaubt: Die Behauptung, der Thüringer AfD-Chef sei von einem Gericht als Faschist eingestuft worden. […] Czaja [FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus] hatte sich am 25. Februar in einen Beitrag für die „Berliner Zeitung“ zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen entsprechend über Höcke geäußert. [… ] Das darf der Politiker nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro nicht wiederholen oder weiter verbreiten. Ein Teil der Leser könne die Äußerung so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei, erläuterte der Gerichtssprecher. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.

Kommentar:

1) Vorweg: Der Kommentator steht Herrn Höcke mehr als kritisch gegenüber. Dennoch muss für Herrn Höcke (wie für jeden andern Menschen) gelten, dass er fair behandelt wird.
2) Konkret:
Es ist jetzt vom Landgericht Hamburg festgestellt worden, dass im Rahmen der Meinungsfreiheit Herr Höcke als Faschist bezeichnet werden darf, dass aber nicht behauptet werden darf, dass „der Thüringer AfD-Chef von einem Gericht als Faschist eingestuft worden (sei)“.
3) Ist es abwegig zu vermuten, dass einem FDP-Fraktionschef diese Unterscheidung sprachlich wie juristisch klar sein dürfte, dass er also in seinem (schriftlichen) Beitrag für die Berliner Zeitung bewusst die Unwahrheit gesagt hat?

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