Überprüfen Sie selbst: Was sagt das Gesetz?

Überprüfen Sie selbst: Was sagt das Gesetz?

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

Justizministerium und Juris GmbH im Internet |

§ 11
Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.
Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1
bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

Kommentar:

Das Gesetz ist am 10.03.1961 in Kraft getreten und zuletzt durch Art. 36 V v. 31.8.2015 I 1474 geändert worden. Alle Bundestagsabgeordneten müssten den Text also kennen; denn der Bundestag muss zugestimmt haben.
Vor allem der Bundesjustizminister Maaß (SPD) müsste den Gesetzestext kennen, schließlich hat er ihn mit der juris GmbH ins Netz stellen lassen.

Stellen sich zu dem ganzen Themenkomplex also nicht Fragen über Fragen? – nicht an die AfD, sondern an die anderen Parteien und die Medien!

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